Hallo zusammen,
ich check da was nicht (eigentlich versteh ich gar nichts vom Steuerrecht, aber naja). Muss die Gewerbesteuer für 2009 ausrechnen (Hebesatz400%)
Wenn eine OHG einen Gewinn von 250.000 € hat, aber Schulden in Höhe von 3.500.000 € und die erste Aufgabenstellung lautet:
Die OHG hat Schulden in Höhe von 3.500.000 €. Bei der Gewinnermittlung 2009 sind dafür 250.000 € Schuldzinsen abgezogen worden.
Wie soll ich das verstehen?
Für Hilfe wär ich echt dankbar.
LG Micha
Gewerbesteuer
18. August 2010
Thema abonnieren
Frage vom 18. August 2010 | 16:52
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbesteuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 18. August 2010 | 17:06
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Das weiß ich, das es hierfür ein Gesetzbuch gibt, trotzdem versteh ich nur Bahnhof.
Danke.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. August 2010 | 19:30
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
Gewinn § 7 GewStG
: 250.000
zzgl. Hinzurechnung § 8 Nr. 1a: (250.000 - 100.000):4= 37.500
Summe: 287.500 ist der Gewerbeertrag
Und jetzt noch § 11 Abs. 1 und 2 GewStG
lesen und selber weiterrechnen...
Und jetzt?
Schon
266.717
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten