Hallo. Nehmen wir mal an Person A möchte sich nebenbei etwas dazu verdienen (Sachen kaufen auf die er sich spezialisiert hat und teurer verkaufen).
Als Beispiel falls dies wichtig ist, 2.000€ Gewinn/jährlich.
-Ist es möglich den Gewinn zu versteuern so wie es sich gehört,
ohne das Person A ein Gewerbe angemeldet hat?
-Oder muss, insofern man den Gewinn versteuern will unbedingt ein Gewerbe vorhanden sein?
Danke
Gewinn aus Nebeneinnahmen versteuern, muss dazu ein Gewerbe bestehen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitat:-Ist es möglich den Gewinn zu versteuern so wie es sich gehört,
ohne das Person A ein Gewerbe angemeldet hat?
Ja, die nicht erfolgte Gewerbeanmeldung ist aber dennoch ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung.
Warum will man wegen der paar Euro Anmeldegebühren ein Bußgeldverfahren riskieren?
Zitat:-Oder muss, insofern man den Gewinn versteuern will unbedingt ein Gewerbe vorhanden sein?
Wenn man Sachen gewerblich verkaufen will wie das bei Dir der Fall ist, dann muss man ein Gewerbe anmelden.
Ist so eine Gewerbe Anmeldung nicht kompliziert und erfordert ne Menge Papierkram.
Ich hätte gedacht es ist eventuell erst ab einer bestimmten Summe „nötig".
Was mich auch noch interessiert:
-Wenn man denn die „Gewonnene" Summe eines Jahres zum versteuern angibt (mal als Beispiel 1.600€ Gewinn), muss man das ganze auch irgendwie beweisen (Kontoauszüge, Rechnungen usw.)?
Ich kann mir nicht vorstellen das dass Finanzamt jedem da blind vertraut.
Oder wie muss man sich das ganze vorstellen, habe ich da evtl. was falsch verstanden?
Danke
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ZitatIst so eine Gewerbe Anmeldung nicht kompliziert und erfordert ne Menge Papierkram. :
Nein! Der folgende Fragebogen des Finanzamts ist elektronisch.
ZitatIch hätte gedacht es ist eventuell erst ab einer bestimmten Summe „nötig". :
Falsch!
Zitat-Wenn man denn die „Gewonnene" Summe eines Jahres zum versteuern angibt (mal als Beispiel 1.600€ Gewinn), muss man das ganze auch irgendwie beweisen (Kontoauszüge, Rechnungen usw.)? :
Man sollte es bei Rückfragen oder einer Außenprüfung beweisen KÖNNEN.
Sie müssen den erklärten Gewinn auf jeden Fall durch eine Gewinnermittlung berechnen, z.B. durch die Anlage EÜR, die ebenfalls elektronisch ans Finanzamt übermittelt wird.
ZitatIch kann mir nicht vorstellen das dass Finanzamt jedem da blind vertraut. :
So ist der Grundsatz, von dem bei Zweifeln oder auch nach dem Zufallsprinzip abgewichen wird.
Also was genau am besten aufbewahren bei Verkäufen?
Damit man bei Rückfragen nicht blöd da steht..!?
Wie ist es zb. bei Zahlungen über Banküberweisung oder Paypal Familie und Freunde, wenn der Käufer dann zb. auch keinen Verwendungszweck angibt?
Klar glaubt einem das FA jede Einnahme die versteuert werden will von der Person A in dem Falle, aber was ist mit den Einnahmen die nicht aus Verkäufen stammen (Geld von Freunden, Paypal Einnahmen von 2-3 Leuten wenn man Kino oder Essen ausgibt und es so von denen zurück bekommt).
Wie unterscheidet das FA hier von versteuerbaren und nicht versteuerbaren Einnahmen?
ZitatDamit man bei Rückfragen nicht blöd da steht..!? :
ALLES, was damit im Zusammenhang steht.
ZitatWie ist es zb. bei Zahlungen über Banküberweisung oder Paypal Familie und Freunde, wenn der Käufer dann zb. auch keinen Verwendungszweck angibt? :
Kontoauszüge Bank ubd Paypal.
Die Anzeigen aus Ebay Kleinanzeigen o.ä.
ZitatWie unterscheidet das FA hier von versteuerbaren und nicht versteuerbaren Einnahmen? :
Dann sollen die privaten Versender halt einen Verwendungszweck abgeben.
Im Zweifel sind sie in der Nachweispflicht.
@cybert :
In der Nachweispflicht wenn bei der Überweisung der Verwendungszweck nicht angegeben wird?
Ich meine wenn man darum bittet und dies trotzdem vergessen wird, was sollte man denn da machen?
Ist das nicht ne Nummer zuviel des guten so etwas beweisen zu können/müssen?
Wenn ich zb. die 50€ die mir ein Freund schuldet über Paypal von ihm zurück bekomme, ich dieses aber nicht beweisen kann, so werden diese 50€ als Gewinn gewertet und ich müsste knapp 1/3 von den 50€ an Steuern abdrücken?
Hallo,
um private und geschäftliche/gewerblich Dinge auseinander halten zu können gibt es einen ganz einfachen Trick: Getrennte Konten.
Und das ist ein wirklich ernst zunehmender Ratschlag, sonst ist das Chaos schon vorprogrammiert.
Vielleicht weil bestimmte Nachteile nicht möchte? Etwa das Widerrufsrecht.Zitat:Warum will man wegen der paar Euro Anmeldegebühren ein Bußgeldverfahren riskieren?
Damit nur mal durch die Blume, dass die Pflicht zur Gewerbeanmeldung weit andere Gründe hat als das Finanzamt (dort interessiert das sogar eher weniger).
Stefan
@reckoner:
-Getrennte konnten sind doch nicht nötig wenn man selber weiß woher das Geld kommt, es ging mir nur um die Möglichkeit den Beweis ans FA liefern zu können falls diese fragen würden
Ihren letzten Absatz verstehe ich nicht so ganz, was wollen sie damit ausdrücken?
Gruß
ZitatIn der Nachweispflicht wenn bei der Überweisung der Verwendungszweck nicht angegeben wird? :
Bei Zweifeln ja, insbesondere wenn weitere Umstände dazukommen, z.B. fehlender Nachweis der Lebensführungskosten oder nicht aufgeklärter Warenverbleib.
Zitat:ZitatIn der Nachweispflicht wenn bei der Überweisung der Verwendungszweck nicht angegeben wird? :
Bei Zweifeln ja, insbesondere wenn weitere Umstände dazukommen, z.B. fehlender Nachweis der Lebensführungskosten oder nicht aufgeklärter Warenverbleib.
-Aber welcher Warenverbleib denn wenn die Zahlung aus dem Privaten Umfeld kommt (Schulden bezahlen etc.)
-Und woher wird angenommen um welche Ware es geht?
Die Ware kann ja auch verschenkt oder benutzt wurden sein vom „Verkäufer"!
Sorry, aber wer Kontrollmechanismen des Finanzamtes so genau erforschen möchte, verfolgt damit selten legale Zwecke. Und darum wird der Thread jetzt geschlossen.
Und jetzt?
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