Hallo,
ich kann bei meinem neuen Arbeitgeber gebrauchte Autos kaufen und bezahle den Wert laut Wertgutachten. Nun ist es so, dass die Wertgutachten der großen Anbieter deutlich niedriger sind als der Marktpreis. Entsprechend entstünde ein Gewinn, wenn ich die Fahrzeuge verkauft werden.
Dazu hätte ich nun zwei Fragen:
1. Gewährt mir mein AG damit einen geldwerten Vorteil? Oder tut er das nicht, weil ja das Wertgutachten vorliegt?
2. Muss ich den Gewinn aus dem Verkauf versteuern? Mir wurde von Kollegen gesagt, dass der Gewinn steuerfrei sei, da Privatverkauf. Das kann ich mir bei den erzielten Gewinnen (für viele im mittleren fünfstelligen Bereich) und bei den Haltedauern (wenige Wochen bis Monate) schwer vorstellen.
Vielen Dank vorab für die Antwort.
Gewinn aus Privatverkauf von Autos
28. März 2024
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Frage vom 28. März 2024 | 07:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewinn aus Privatverkauf von Autos
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#1
Antwort vom 28. März 2024 | 08:46
Von
Status: Junior-Partner (5318 Beiträge, 1261x hilfreich)
Zitat1. Gewährt mir mein AG damit einen geldwerten Vorteil? Oder tut er das nicht, weil ja das Wertgutachten vorliegt? :
M.E. nicht.
Zitat2. Muss ich den Gewinn aus dem Verkauf versteuern? Mir wurde von Kollegen gesagt, dass der Gewinn steuerfrei sei, da Privatverkauf. Das kann ich mir bei den erzielten Gewinnen (für viele im mittleren fünfstelligen Bereich) und bei den Haltedauern (wenige Wochen bis Monate) schwer vorstellen. :
Ich sehe hier eine steuerpflichtige Nachhaltigkeit vorliegen.
#2
Antwort vom 28. März 2024 | 08:47
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 49x hilfreich)
Geht es um ein Fahrzeug oder immer wiederkehrender Ankauf? Denn dann sind sie gewerblicher Autohändler..bei einem Fahrzeug ist der GEwinn nicht steuerpflictig
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. März 2024 | 13:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Es würde um mehrere Fahrzeuge pro Jahr gehen.
#4
Antwort vom 28. März 2024 | 14:33
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 49x hilfreich)
Das klingt nach gewerblichen Autohändler mit Anmeldung Gewerbe Umsatzsteuer etc..ZitatEs würde um mehrere Fahrzeuge pro Jahr gehen. :
#5
Antwort vom 28. März 2024 | 15:01
Von
Status: Unbeschreiblich (49368 Beiträge, 17365x hilfreich)
ZitatDas klingt nach gewerblichen Autohändler mit Anmeldung Gewerbe Umsatzsteuer etc.. :
Und natürlich auch der Versteuerung des Gewinns.
Die Grenze zwischen privatem Autokauf- und verkauf und gewerblichem Autohandel sind nicht ganz einfach zu definieren.
Wer ein Auto kauft, dieses auf sich anmeldet und auch privat damit fährt um es einige Monate später wieder zu verkaufen, der handelt erst einmal privat. Dann wären auch die Gewinne steuerfrei, da ein PKW dann zu den Gütern des täglichen Gebrauchs im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG gehört.
-- Editiert von User am 28. März 2024 15:11
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