Guten Abend,
ich würde gerne noch ein bißchen an meinem Gewinn im Jahr 2022 feilen, damit die EKS-Zahlung nicht ganz so hoch ist bzw. ich eher nochmal Geld für die Selbständigkeit ausgebe anstatt es in EKS zu zahlen.
Meine Steuerbeartung meinte ich könne zB. dieses Jahr noch ein Auto anschaffen und man könne die Hälfte des Preises vom Auto in 22 noch komplett Gegen den Nettogewinn rechnen und diesen Gewinn sozusagen um die Hälfte des Autowerts mindern.
Habt Ihr noch eine Idee, wie man legal noch den Gewinn mindern kann?
Danke schonmal
even
Gewinn reduzieren als Selbständiger
Man kann bspw. Druckerpapier für die nächsten dreißig Jahre kaufen.
Oder ein Auto leasen und eine Leasingsonderzahlung leisten.
Sie können auch der Kirche 10.000 Euro spenden. Mindert zwar nicht den Gewinn, aber Ihre Steuer.
Die Steuerberatung meint wohl einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) - dazu muss das Fahrzeug aber ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Geht auch für andere bewegliche Wirtschaftsgüter.
Wenn die Voraussetzung erfüllt ist, muss das Fahrzeug aber nicht mehr dieses Jahr angeschafft werden, dazu hätte man bei Beanspruchung eines IAB zum Wirtschaftsjahresende 31.12.2022 bis zum 31.12.2025 Zeit. Der Gewinn 2022 dürfte nicht mehr als 200.000 € betragen.
Die einzige andere Möglichkeit, jetzt noch den Gewinn für 2022 zu beeinflussen dürften Sonderabschreibungen sein, falls man sonderabschreibungsfähige Wirtschaftsgüter hat.
Beides in § 7g EStG geregelt.
-- Editiert von User am 13. Dezember 2023 21:58
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :Oder ein Auto leasen und eine Leasingsonderzahlung leisten.
Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung.
Zitat :Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung.
Er/sie will den Gewinn 2022 senken
Bei Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschussrechnung kann man jetzt nur noch Aufwendungen ohne Geldabfluss (nicht zahlungswirksame Aufwendungen) geltend machen (z. B. Abschreibungen).
Zitat :Die einzige andere Möglichkeit, jetzt noch den Gewinn für 2022 zu beeinflussen dürften Sonderabschreibungen sein, falls man sonderabschreibungsfähige Wirtschaftsgüter hat.
Habt Ihr dafür Beispiele bzw. wo kann ich dazu was im Netz finden?
Das mit dem Auto wusste ich nicht. Gibt ja leider zur Zeit gerade sehr hirnrissige Finanzierungsangebote bei denen ich (bei einem Autopreis von 60k) gut under gerne über 10k Zinsen innerhalb von 3-4 Jahren finanzierung bezahlen darf. Für mich ein absoluter Witz...
Danke Euch
Bei dem aktuellen Zinsniveau sehe ich da keinen Witz.
Googeln Sie mal den Investitionsabzugsbetrag...
Zitat :Habt Ihr dafür Beispiele bzw. wo kann ich dazu was im Netz finden?
https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/steuerrecht/einkommen-und-koerperschaftssteuer/ansparabschreibung-676416#:~:text=Die%20Regelung%20des%20%C2%A7%207g,Anschaffung%20oder%20Herstellung%20eines%20Wirtschaftsgutes.
Krankenkassenbeiträge fürs nächste Jahr komplett im Voraus bezahlen. Hilft natürlich nur, wenn das nächste Jahr weniger umsatzstark wird.
Oder freiwillige Zahlung in die/eine Rentenversicherung...bin aber nicht sicher, ob das so kurz vor Jahresende schon ins nächste Jahr gezogen wird,
Zitat :Krankenkassenbeiträge fürs nächste Jahr komplett im Voraus bezahlen. Hilft natürlich nur, wenn das nächste Jahr weniger umsatzstark wird.
Das hilft grundsätzlich auch, um andere Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigen zu können.
In wie weit soll eine Zahlung in 2023 hier helfen …Zitat:Krankenkassenbeiträge fürs nächste Jahr komplett im Voraus bezahlen.
Zitat:ich würde gerne noch ein bißchen an meinem Gewinn im Jahr 2022 feilen, damit die EKS-Zahlung nicht ganz so hoch
Der verlinkte Beitrag ist vom Januar 2019! In den letzten Jahren sind einige Änderungen im Bereich des §7g EStG in Kraft getreten, so dass man den Artikel in manchen Hinsicht mit Vorsicht genießen werden muss!Zitat:
https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/steuerrecht/einkommen-und-koerperschaftssteuer/ansparabschreibung-676416#:~:text=Die%20Regelung%20des%20%C2%A7%207g,Anschaffung%20oder%20Herstellung%20eines%20Wirtschaftsgutes.
taxpert
Zitat :Der verlinkte Beitrag ist vom Januar 2019
Sorry dafür - hier auf die aktuelle Rechtslage bezogen (die ich in meiner ersten Antwort auch grob beschrieben hatte):
https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/investitionsabzugsbetrag/
Und jetzt?
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