Hallo..
Ich habe folgendes Problem. Ich war in den Jahren 2007 & 2008 als freie Mitarbeiterin bei einem Lohnsteuerhilfeverein tätig. Des weiteren führte ich bürotätigkeiten (vorbereitung der Buchführung etc.) für drei verscheidene Unternehmer aus. Da ich von den Nebenkosten aufgefressen wurde, habe ich die Tätigkeit aufgegeben.
Nun will das Finanzamt die Verluste nicht anerkennen. Sie sagen es fehlt die Gewinnerziehlungsabsicht. Zum nachweis der Gewinnerziehlungsabsicht wollen sie eine Gewerbeanmeldung die ich aber nicht habe, da ich davon ausgegangen bin freiberuflich tätig zu sein und mir das auch vom Lohnsteuerhilfeverein aus so gesagt wurde.
Kann man ein Gewerbe zwei Jahre nachträglich anmelden? Oder muss das Finanzamt die Verluste nach entsprechenden Belegen auch so anerkennen?
Gewinnerziehlungsabsicht/Gewerbeanmeldung
14. September 2009
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Frage vom 14. September 2009 | 08:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewinnerziehlungsabsicht/Gewerbeanmeldung
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