Gewinnerzielungsabsicht Wirtschafts- oder Steuerjahr entscheidend

27. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
berater85
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewinnerzielungsabsicht Wirtschafts- oder Steuerjahr entscheidend

Hallo,
angenommen, man hat in einem Gewerbe wenig Gewinn bzw. gar keinen und ggf. dauerhaft Verlust. Falls dann die Gewinnerzielungsabsicht aberkannt wird und es steuerlich unter Liebhaberei läuft, werden dann zur Bewertung der Gewinnerzielungsabsicht Ergebnisse der Wirtschaftsjahre oder der Steuerjahre heranzogen?

Konkret geht es hier um Land- und Forstwirtschaft. Das Wirtschaftsjahr geht ja von 01.07 bis 30.06 des Folge Jahres.
Das Steuerjahr selbst besteht aber jeweils aus dem Ergebnissen zwei halber Wirtschaftsjahre.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5198 Beiträge, 1234x hilfreich)

Für die Beurteilung kommt es ja - jahresübergreifend - auf den Totalgewinn an.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
berater85
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Für die Beurteilung kommt es ja - jahresübergreifend - auf den Totalgewinn an.


Hallo
ja aber der Grund für die Auslösung der Prüfung des Totalgewinns sind ja vermutlich mehrere Jahre hintereinander Verluste oder?
und hierzu wird dann das Wirtschaftsjahr oder Steuerjahr als Auslöser für die Beurteilungsgrundlage hergenommen?

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5198 Beiträge, 1234x hilfreich)

Der Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2217 Beiträge, 761x hilfreich)

Von welcher Art Landwirtschaft reden wir denn hier?
Traditioneller Ackerbau?
Wald? Falls ja, welche Fläche?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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