Hallo,
angenommen, man hat in einem Gewerbe wenig Gewinn bzw. gar keinen und ggf. dauerhaft Verlust. Falls dann die Gewinnerzielungsabsicht aberkannt wird und es steuerlich unter Liebhaberei läuft, werden dann zur Bewertung der Gewinnerzielungsabsicht Ergebnisse der Wirtschaftsjahre oder der Steuerjahre heranzogen?
Konkret geht es hier um Land- und Forstwirtschaft. Das Wirtschaftsjahr geht ja von 01.07 bis 30.06 des Folge Jahres.
Das Steuerjahr selbst besteht aber jeweils aus dem Ergebnissen zwei halber Wirtschaftsjahre.
Gewinnerzielungsabsicht Wirtschafts- oder Steuerjahr entscheidend
27. November 2024
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Frage vom 27. November 2024 | 18:28
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewinnerzielungsabsicht Wirtschafts- oder Steuerjahr entscheidend
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#1
Antwort vom 27. November 2024 | 18:40
Von
Status: Junior-Partner (5198 Beiträge, 1234x hilfreich)
Für die Beurteilung kommt es ja - jahresübergreifend - auf den Totalgewinn an.
#2
Antwort vom 27. November 2024 | 19:18
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatFür die Beurteilung kommt es ja - jahresübergreifend - auf den Totalgewinn an. :
Hallo
ja aber der Grund für die Auslösung der Prüfung des Totalgewinns sind ja vermutlich mehrere Jahre hintereinander Verluste oder?
und hierzu wird dann das Wirtschaftsjahr oder Steuerjahr als Auslöser für die Beurteilungsgrundlage hergenommen?
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#3
Antwort vom 27. November 2024 | 20:53
Von
Status: Junior-Partner (5198 Beiträge, 1234x hilfreich)
Der Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr).
#4
Antwort vom 28. November 2024 | 08:59
Von
Status: Student (2217 Beiträge, 761x hilfreich)
Von welcher Art Landwirtschaft reden wir denn hier?
Traditioneller Ackerbau?
Wald? Falls ja, welche Fläche?
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