Gleicher Erstwohnsitz bei gemeinsamer Veranlagung erforderlich?

29. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Chris_Kir
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gleicher Erstwohnsitz bei gemeinsamer Veranlagung erforderlich?

Schönen guten Tag,

ich habe eine Frage zur gemeinsamen Veranlagung:

Meine Frau und ich leben in einer gemeinsamen Wohnung in Hagen. Sie hat dort ihren Erstwohnsitz angemeldet, ich meinen Zweitwohnsitz (Erstwohnsitz Herten).

Als ich damals die gemeinsame Veranlagung beim damals für mich zuständigen Finanzamt Marl beantragte, wurden wir danach an das für uns beide zuständige Finanzamt Hagen verwiesen. Auch die Steuerklärung für 2016 wurde bereits von uns in Hagen eingereicht und anstandslos bearbeitet.

Nun beantragte ich vor kurzem einen Wechsel der Steuerklasse. Da zunächst keine Bestätigung per Post kam, rief ich das Finanzamt Hagen an. Die Dame am Telefon war erstaunt, dass ich den Antrag an das Finanzamt Hagen gestellt hatte, da für mich angeblich Marl zuständig sei...? Angeblich müsste ich meinen Erstwohnsitz ebenfalls in Hagen anmelden, da wir andernfalls (so habe ich es verstanden) nicht gemeinsam veranlagt werden könnten...?

Das verstand ich nicht wirklich, da doch nicht der gemeinsame Erstwohnsitz, der beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, entscheidend ist, sondern der sogenannte "Lebensmittelpunkt", der eindeutig in unserem Fall in Hagen anzusehen ist. Wir pendeln auch arbeitstäglich von Hagen aus und wohnen 7 Tage die Woche dort.

Meine Frage lautet also, muss ich meinen Erstwohnsitz ebenfalls in Hagen anmelden?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Sie hat dort ihren Erstwohnsitz angemeldet, ich meinen Zweitwohnsitz (Erstwohnsitz Herten).


Das geht laut Bundesmeldegesetz eigentlich gar nicht (§ 22 Abs. 1 BMG)

Zitat:
Meine Frage lautet also, muss ich meinen Erstwohnsitz ebenfalls in Hagen anmelden?


Ja, ich verstehe gar nicht, dass das Einwohnermeldeamt das so akzeptiert hat.

Zitat:
Das verstand ich nicht wirklich, da doch nicht der gemeinsame Erstwohnsitz, der beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, entscheidend ist, sondern der sogenannte "Lebensmittelpunkt", der eindeutig in unserem Fall in Hagen anzusehen ist.


Und ich verstehe nicht, warum Du Dich mit Hauptwohnsitz in Herten angemeldet hast. Grundsätzlich hast Du aber recht (§ 19 Abs. 1 AO ).

Zitat:
Angeblich müsste ich meinen Erstwohnsitz ebenfalls in Hagen anmelden, da wir andernfalls (so habe ich es verstanden) nicht gemeinsam veranlagt werden könnten...?


Eine gemeinsame Veranlagung ist trotz des Verstoßes gegen das Melderecht möglich.

Eine gemeinsame Veranlagung ist schon möglich

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