Hallo,
Ich arbeite derzeit Geringfügig in Deutschland und ziehe nun nach Österreich wo ich einen neuen Geringfügigen Job beginnen möchte, dabei würde es jedoch in 2 Monaten zu einer überschneidung kommen, wobei ich in DE & Ö jeweils ~500€ mtl. Verdiene.
Ist dies möglich? Bzw. Welche Abagebn werden fällig wenn ich diese doppel Beschäftigung 2 Monate ausführe.
Sollte ich eine der beiden Beschäftigungen versteuern müssen wäre das nicht schlimm, da ich mir die Steuer im nächsten Jahr zurück holen kann.
Jedoch möchte ich keine Sozialversicherungs Abgaben bezahlen.
Gleichzeitige Geringfügige beschäftigung in Österreich und Deutschland
28. Dezember 2022
Thema abonnieren
Frage vom 28. Dezember 2022 | 12:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gleichzeitige Geringfügige beschäftigung in Österreich und Deutschland
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Dezember 2022 | 15:48
Von
Status: Unbeschreiblich (31907 Beiträge, 5623x hilfreich)
Warum nicht? Bei einer geringfügigen Beschäftigung in D musst du dich selbst um die Krankenversicherung kümmern, so wie bisher auch. Das ist in Austria nicht viel anders.ZitatJedoch möchte ich keine Sozialversicherungs Abgaben bezahlen. :
Für den 1 Monat in Österreich:
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Geringfuegige_Beschaeftigung_(sozialrechtlich).html
Und jetzt?
Schon
266.534
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten