GmbH-Beteiligung und Steuern

15. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
36014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH-Beteiligung und Steuern

Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt:

Person A betreibt seit 4 Jahren ein Unternehmen (GmbH), bei dem es sich um B2B-Geschäft und größtenteils Software dreht.

Person B ist mit Person A seit 20 Jahren befreundet und ist seit ca. 2 Jahren angestellt tätig für das Unternehmen von Person A.

Person B möchte nun Anteile kaufen (25,1 %), Person A wäre bereit, diese Anteile zu verkaufen. Da Person B schon auf große Teile des Gehalts verzichtet hat, ist Person A bereit, die Anteile zu einem reduzierten Preis zu verkaufen (Stammkapital (25.000) / 100 * 25,1% = 6.275 € für 25,1 %). Alle GmbH-Anteile liegen aktuell bei Person A und würden im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäftes übertragen. Da in diesem Fall keine Wertsteigerungen vorhanden sind, würde auch keine Kap.-Ertr.-Steuer anfallen.

Nun wird es kompliziert: In naher Zukunft soll ein Investor mit an Bord genommen werden, der wird aber wesentlich mehr für die Anteile zahlen als Person B. Der ermittelte Pre-Money-Wert des Unternehmens beträgt nach der Multiple-Berechnungsmethode ca. 4,5 Mio. €. Es werden ca. 800.000 € Investment bereitgestellt, die Anzahl der Anteile wird noch verhandelt.

Nun meine Fragen:
- Kann ein GmbH-Anteil zu den o.g. Preisen (Stammeinlage) verkauft werden? Was sagt das Finanzamt dazu? Normalerweise würde man ja annehmen, dass das Unternehmen nach vier Jahren deutlich mehr wert ist als die Stammeinlage?
- Würde es für Person B Sinn ergeben, eine vermögensverwaltende GmbH (oder UG) für die Anteile zu eröffnen? Vor allem vor dem Hintergrund eines möglichen Exits in 5 - 10 Jahren? Außerdem würden hier auch andere Investments (Aktien & ETFs) geführt werden. Ab wann lohnt sich so etwas und wie viel würde das ganze kosten?
- Kann der Investor an Informationen über den Kaufpreis der Person B gelangen?

Für steuerliche Tipps bezugnehmend auf Person B bin ich dankbar!
Viele Grüße!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

Zitat (von 36014):
Kann ein GmbH-Anteil zu den o.g. Preisen (Stammeinlage) verkauft werden?
Natürlich.
Zitat (von 36014):
Was sagt das Finanzamt dazu?
Vermutlich "teilentgeltlich". Ob die GmbH 25.000 oder 4,5 Mio. wert ist, wird das FA schon beurteilen können. Wenn B Anteile im Wert von 1,1 Mio. für 6.000 erwirbt, wird halt 30% Schenkungssteuer festgesetzt. Vielleicht sieht man wegen der Arbeitnehmereigenschaft des B auch Arbeitslohn, dann wäre B im Spitzensteuersatz.
Zitat (von 36014):
Würde es für Person B Sinn ergeben, eine vermögensverwaltende GmbH (oder UG) für die Anteile zu eröffnen? Vor allem vor dem Hintergrund eines möglichen Exits in 5 - 10 Jahren?
Das wird sich ohne Beantwortung der vorherigen Frage nicht beantworten lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
36014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Vermutlich "teilentgeltlich". Ob die GmbH 25.000 oder 4,5 Mio. wert ist, wird das FA schon beurteilen können. Wenn B Anteile im Wert von 1,1 Mio. für 6.000 erwirbt, wird halt 30% Schenkungssteuer festgesetzt. Vielleicht sieht man wegen der Arbeitnehmereigenschaft des B auch Arbeitslohn, dann wäre B im Spitzensteuersatz.


Die Frage, die ich mir hier stelle ist, wie das Finanzamt das Unternehmen bewertet... Wenn ich die Firma nach dem Substanzwertverfahren bewerte, komme ich auf einen sehr niedrigen Unternehmenswert, da kaum Sachanlagen vorhanden sind. Wähle ich das Ertragswertverfahren ist der Unternehmenswert höher, allerdings auf Grund der Annahmen für die Zukunft auch höchst unsicher und das Risiko, als Gesellschafter dazu zu stoßen sehr hoch. Außerdem kann ich da ja auch erheblich mit den Annahmen oder dem angenommenen Risikozinssatz herumspielen, was das Finanzamt schon auf Grund der nicht vorhandenen Marktkenntnis nicht nachvollziehen kann.

Die aktuelle Situation des Unternehmens ist, dass wir eine Handvoll Kunden und ein gutes Produkt haben, das für die Zukunft erhebliches Potenzial hat. Das Unternehmen ist halt ein Startup, daher ist die Bewertungsfrage für mich äußerst schwierig zu beantworten.

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#3
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 28x hilfreich)

Die Bewertung nach Substanzwert ist hier aber Fehl am Platze..

25 % Anteil für den Nennwert ist ja Wahnsinn.. insbesondere im Vergleich zum Investor..

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#4
 Von 
36014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Die Bewertung nach Substanzwert ist hier aber Fehl am Platze..

25 % Anteil für den Nennwert ist ja Wahnsinn.. insbesondere im Vergleich zum Investor..


Sehe ich ja ähnlich. Nur nach welchen Verfahren muss ein Finanzamt so einen Unternehmenswert denn bewerten? Da gibt es doch bestimmt Vorgaben welche Verfahren und Annahmen da genutzt werden.

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#5
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 28x hilfreich)

Ertragswertverfahren bspw. natürlich kann der Verkäufer aber seine Anteile auch zu jedem anderen Modell/Wert verkaufen. Je weiter weg der Wert vom Fair Value, desto mehr Fragen.

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