GmbH - Gesellschafter - Anteile abgeben - ???

2. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
barbapapa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH - Gesellschafter - Anteile abgeben - ???

Guten Tag,

ich bin zu 50 % an einer GmbH beteiligt. Ist es möglich die 50 % zurück zu holen und als Gesellschafter auszusteigen, man aber im Hintergrund einen Vertrag bildet, das man jederzeit wieder einsteigen kann und einem die 50 % zustehen?

Wäre so ein Vertrag nichtig?

Viele Grüße

barbapapa

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

quote:
Ist es möglich die 50 % zurück zu holen und als Gesellschafter auszusteigen...

Ins Deutsche übersetzt: du willst deine Anteile verkaufen oder was?
quote:
...man aber im Hintergrund einen Vertrag bildet, das man jederzeit wieder einsteigen kann und einem die 50 % zustehen?

Mit wem willst du einen Vertrag schließen? Mit dem Käufer?
Bei der von dir gewählten Gestaltung ist es fraglich, ob du jemals die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Anteile abgegeben hast. Ganz abgesehen von der Frage, warum der Käufer sowas unterschreiben sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
barbapapa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
>GmbH - Gesellschafter - Anteile abgeben - ???
quote:
Ist es möglich die 50 % zurück zu holen und als Gesellschafter auszusteigen...

Ins Deutsche übersetzt: du willst deine Anteile verkaufen oder was?


ja an den 2. Gesellschafter.

quote:
Mit wem willst du einen Vertrag schließen? Mit dem Käufer?


ja mit dem 2. Gesellschafter

quote:
Bei der von dir gewählten Gestaltung ist es fraglich, ob du jemals die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Anteile abgegeben hast.


Wie meinst du das?


quote:
Ganz abgesehen von der Frage, warum der Käufer sowas unterschreiben sollte.


ja, weil ich aufgrund gewisser Umstände vorzeitig aussteigen will und in 2 Jahren wieder einsteigen möchte... ich wirke ja noch trotzdem in der gesellschaft mit, daher würde er eine unterschrift geben..

die hauptfrage ist, ob dieser vertrag einen bestand hat....


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie meinst du das? <hr size=1 noshade>

Da du unter "Steuerrecht" gepostet hast: § 39 AO .
Wenn du den verkauften Anteil jederzeit nach Lust und Laune zurückfordern kannst und der Käufer nicht dagegen unternehmen kann, stellt sich ggf. die Frage, ob du durchgehend wirtschaflicher Eigentümer warst.
quote:<hr size=1 noshade>die hauptfrage ist, ob dieser vertrag einen bestand hat.... <hr size=1 noshade>

Mir ist eine solche Gestaltung noch nie untergekommen.


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