Hallo zusammen,
ich mache derzeit meinen Jahresabschluss für das vorherige Geschäftsjahr und bin gerade dabei meinen Gewinn ins neue Geschäftsjahr vorzutragen.
Diesen Gewinn möchte ich vollständig in die Rücklagen einstellen.
Zudem habe ich davon Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Soli gezahlt.
Ich habe schon selbst probiert die notwendigen Buchungen vorzunehmen, jedoch bin ich mir nicht sicher ob as so passt.
Könnt ihr mir dazu helfen?
Danke euch!
Mein bisheriger Versuch:
Saldenvortrag Sachkonten an Gewinnvortrag vor Verwendung
Gewinnvortrag an Andere Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag an Körperschaftssteuer für Vorjahre
Gewinnvortrag an Solidaritätszuschlag für Vorjahre
Körperschaftssteuer für Vorjahre an Bank
Solidaritätszuschlag für Vorjahre an Bank
Jedoch wird in der GuV dann nicht der Aufwand durch die Körperschaftsteuer und den Soli ausgewiesen...
Wo liegt mein Fehler?
GmbH Gewinn vortragen, in Rückstellung einstellen und Steuern wie verbuchen?
3. Januar 2021
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2021 | 10:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH Gewinn vortragen, in Rückstellung einstellen und Steuern wie verbuchen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Januar 2021 | 11:34
Von
Status: Student (2062 Beiträge, 1184x hilfreich)
...an Bank bucht man erst bei Zahlung. Warum Vorjahre?Zitat:Körperschaftssteuer für Vorjahre an Bank
Solidaritätszuschlag für Vorjahre an Bank
Keine VZ für 2020 geleistet?
Wenn an Aufwand gebucht wird, ist es natürlich Ertrag.Zitat:Gewinnvortrag an Körperschaftssteuer für Vorjahre
Gewinnvortrag an Solidaritätszuschlag für Vorjahre
Sie buchen in 2020 die VZ für 2020 als Aufwand. Dann ermitteln Sie die tatsächliche Steuerbelastung KSt/SolZ für 2020. Die Differenz ist dann Aufwand an Rückstellung oder Forderung an Ertrag in 2020.
#2
Antwort vom 3. Januar 2021 | 13:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:...an Bank bucht man erst bei Zahlung. Warum Vorjahre?Zitat:Körperschaftssteuer für Vorjahre an Bank
Solidaritätszuschlag für Vorjahre an Bank
Keine VZ für 2020 geleistet?
Wenn an Aufwand gebucht wird, ist es natürlich Ertrag.Zitat:Gewinnvortrag an Körperschaftssteuer für Vorjahre
Gewinnvortrag an Solidaritätszuschlag für Vorjahre
Sie buchen in 2020 die VZ für 2020 als Aufwand. Dann ermitteln Sie die tatsächliche Steuerbelastung KSt/SolZ für 2020. Die Differenz ist dann Aufwand an Rückstellung oder Forderung an Ertrag in 2020.
Danke für deinen Antwort!
Nein, die GmbH existiert noch nicht so lange und der Gewinn war das Vorjahr so niedrig dass das Finanzamt keine Vorauszahlung fordert.
Ich glaube ich habe den Fehler gefunden. Ich habe in 2019 vergessen Rückstellungen für die Ertragssteuern am Ende des Geschäftsjahres zu bilden. Dann hätte ich diese Rückstellungen im Folgejahr nach Zahlung dementsprechend auflösen können, richtig?
Könntest du mir dazu noch die Buchungssätze nennen? Ich weiß ich stelle mich blöd an aber kann mir im Moment noch keinen Steuerberater leisten
-- Editiert von Baker53 am 03.01.2021 13:10
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. Januar 2021 | 17:21
Von
Status: Student (2062 Beiträge, 1184x hilfreich)
Richtig.ZitatIch habe in 2019 vergessen Rückstellungen für die Ertragssteuern am Ende des Geschäftsjahres zu bilden. Dann hätte ich diese Rückstellungen im Folgejahr nach Zahlung dementsprechend auflösen können, richtig? :
Wenn in 2020 für 2020 VZ geleistet wurden, dann Steueraufwand an Bank. Dann muss die KSt bzw. SolZ und ggf. GewSt für 2020 berechnet werden, ich hoffe, es ist klar, wie das geht.
Muss noch nachgezahlt werden, dann Steueraufwand an Rückstellung. Gibt es eine Erstattung, dann Forderung gegen FA an Ertrag.
Und jetzt?
Schon
266.961
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten