GmbH Gewinn vortragen, in Rückstellung einstellen und Steuern wie verbuchen?

3. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Baker53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
GmbH Gewinn vortragen, in Rückstellung einstellen und Steuern wie verbuchen?

Hallo zusammen,

ich mache derzeit meinen Jahresabschluss für das vorherige Geschäftsjahr und bin gerade dabei meinen Gewinn ins neue Geschäftsjahr vorzutragen.

Diesen Gewinn möchte ich vollständig in die Rücklagen einstellen.

Zudem habe ich davon Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Soli gezahlt.

Ich habe schon selbst probiert die notwendigen Buchungen vorzunehmen, jedoch bin ich mir nicht sicher ob as so passt.

Könnt ihr mir dazu helfen?

Danke euch!



Mein bisheriger Versuch:


Saldenvortrag Sachkonten an Gewinnvortrag vor Verwendung

Gewinnvortrag an Andere Gewinnrücklagen

Gewinnvortrag an Körperschaftssteuer für Vorjahre

Gewinnvortrag an Solidaritätszuschlag für Vorjahre

Körperschaftssteuer für Vorjahre an Bank

Solidaritätszuschlag für Vorjahre an Bank


Jedoch wird in der GuV dann nicht der Aufwand durch die Körperschaftsteuer und den Soli ausgewiesen...

Wo liegt mein Fehler?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zitat:
Körperschaftssteuer für Vorjahre an Bank
Solidaritätszuschlag für Vorjahre an Bank
...an Bank bucht man erst bei Zahlung. Warum Vorjahre?
Keine VZ für 2020 geleistet?
Zitat:
Gewinnvortrag an Körperschaftssteuer für Vorjahre
Gewinnvortrag an Solidaritätszuschlag für Vorjahre
Wenn an Aufwand gebucht wird, ist es natürlich Ertrag.
Sie buchen in 2020 die VZ für 2020 als Aufwand. Dann ermitteln Sie die tatsächliche Steuerbelastung KSt/SolZ für 2020. Die Differenz ist dann Aufwand an Rückstellung oder Forderung an Ertrag in 2020.

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#2
 Von 
Baker53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Zitat:
Körperschaftssteuer für Vorjahre an Bank
Solidaritätszuschlag für Vorjahre an Bank
...an Bank bucht man erst bei Zahlung. Warum Vorjahre?
Keine VZ für 2020 geleistet?
Zitat:
Gewinnvortrag an Körperschaftssteuer für Vorjahre
Gewinnvortrag an Solidaritätszuschlag für Vorjahre
Wenn an Aufwand gebucht wird, ist es natürlich Ertrag.
Sie buchen in 2020 die VZ für 2020 als Aufwand. Dann ermitteln Sie die tatsächliche Steuerbelastung KSt/SolZ für 2020. Die Differenz ist dann Aufwand an Rückstellung oder Forderung an Ertrag in 2020.


Danke für deinen Antwort!

Nein, die GmbH existiert noch nicht so lange und der Gewinn war das Vorjahr so niedrig dass das Finanzamt keine Vorauszahlung fordert.

Ich glaube ich habe den Fehler gefunden. Ich habe in 2019 vergessen Rückstellungen für die Ertragssteuern am Ende des Geschäftsjahres zu bilden. Dann hätte ich diese Rückstellungen im Folgejahr nach Zahlung dementsprechend auflösen können, richtig?

Könntest du mir dazu noch die Buchungssätze nennen? Ich weiß ich stelle mich blöd an aber kann mir im Moment noch keinen Steuerberater leisten :(

-- Editiert von Baker53 am 03.01.2021 13:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zitat (von Baker53):
Ich habe in 2019 vergessen Rückstellungen für die Ertragssteuern am Ende des Geschäftsjahres zu bilden. Dann hätte ich diese Rückstellungen im Folgejahr nach Zahlung dementsprechend auflösen können, richtig?
Richtig.
Wenn in 2020 für 2020 VZ geleistet wurden, dann Steueraufwand an Bank. Dann muss die KSt bzw. SolZ und ggf. GewSt für 2020 berechnet werden, ich hoffe, es ist klar, wie das geht.
Muss noch nachgezahlt werden, dann Steueraufwand an Rückstellung. Gibt es eine Erstattung, dann Forderung gegen FA an Ertrag.

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