Gold vom Zollamt beschlagnamt

28. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gnabry
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gold vom Zollamt beschlagnamt

Guten Tag zusammen,


meine Frau wurde am Flughafen in Düsseldorf vom Zollamt kontrolliert und dort wurde eine Goldkette und mehrere Goldreifen beschlagnahmt, weil wir keine Belege dafür hatten. Der Schmuck ist ungefähr 5 Jahre alt und wurde auch in Deutschland gekauft, leider haben wir keine Belege mehr davon.

Nur ist da Problem, dass das Zollamt belege haben möchte. Da wollte ich euch mal fragen, ob einer von euch auch mal so ein Problem hatte bzw, sich mit dieser Sachlage auskennt. Haben wir da noch eine Chance das Gold zurück zubekommen ohne eine Strafe zu bezahlen? Würde Fotos und Zeugenaussagen, die bei Kauf anwesend waren, ausreichen ?

Ich würde mich über eine hilfreiche Antwort freuen.

Liebe Grüße

-- Editiert von Moderator am 28.08.2019 13:40

-- Thema wurde verschoben am 28.08.2019 13:40

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Gnabry):
eine Goldkette und mehrere Goldreifen beschlagnahmt, weil wir keine Belege dafür hatten.
Ungewöhnlich. Auch wenn es durchaus empfohlen ist, je nach Reiseland, wird Schmuck nicht ohne weiteres beschlagnahmt, nur weil keine Belege vorliegen.
In der Regel wir schlichtweg die Steuer, der Zoll und ggf. eine Sicherheitsleistung vor Ort erhoben.

Wie waren also die genauen Umstände?
Welcher Nationalität gehört ihre Frau an?
Mit welcher Begründung wurde der Schmuck beschlagnahmt?

Zitat (von Gnabry):
Würde Fotos und Zeugenaussagen, die bei Kauf anwesend waren, ausreichen ?

Durchaus hilfreich ist es allemal.

-- Editiert von NaibaF123 am 28.08.2019 13:18

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 180x hilfreich)

Hhhmmh seltsam. Ich hatte hier schon mal geantwortet, aber meine Antwort sowei die eines anderen Users sind weg.

Aber wie dem auch sei. Erst mal zu ihrem Problem. Wenn ich raten sollte würde ich sagen, ihre Frau reiste aus der Türkei ein, richtig?
Das ist dahingehend wichtig, weil alle Waren aus Nicht-EU-Ländern (wie u.a. der Türkei) beim Verbringen der zollamtlichen Überwachung und ggf. auch der Besteuerung unterliegen. Das würde theoretisch auch die Kleidung ihrer Frau und das Reisegepäck betreffen. Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen: Die sogenannten Rückwaren. Das sind EU-Waren, die nur vorübergehend (z.B. im Rahmen einer Reise) die EU verlassen haben und anschließend im Großen und Ganzen unverändert wieder mitgebracht werden. Bei getragener Bekleidung ist das in der Regel offensichtlich. Bei hochwertigen Waren oder neuer Bekleidung kann es da kniffliger werden.

Nun hat man ihre Frau mit Waren bei der Einreise, ich vermute mal wieder: Im grünen Kanal, angehalten und den Schmuck festgestellt.
Jetzt gibt man Ihnen die Möglichkeit nachzuweisen, dass es sich um eine Rückware handelt. Daher vermute ich auch, dass die Ringe nicht beschlagnahmt sondern nur in die sog. "vorübergehende Verwahrung" genommen wurden. Der Unterschied ist aber im vorliegenden Fall noch unerheblich.

Ihnen wäre anzuraten, Rechnungen der Schmuckstücke zu besorgen. Wenn Sie selbst diese nicht mehr haben, können Sie diese auch bei dem Geschäft, wo die Dinge gekauft wurden, anfordern. Die Aufbewahrungspflicht hierfür beträgt ja 10 Jahre. Das wird die beste Lösung sein.

Natürlich können auch ältere Bilder mit dem Schmuck und ihrer Frau helfen. Das hängt aber wirklich von den Bildern ab und ob es dem Zoll tatsächlich ausreicht, die Rückwareneigenschaft anzuerkennen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 180x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Gnabry):
eine Goldkette und mehrere Goldreifen beschlagnahmt, weil wir keine Belege dafür hatten.
Ungewöhnlich. Auch wenn es durchaus empfohlen ist, je nach Reiseland, wird Schmuck nicht ohne weiteres beschlagnahmt, nur weil keine Belege vorliegen.
In der Regel wir schlichtweg die Steuer, der Zoll und ggf. eine Sicherheitsleistung vor Ort erhoben.

Wie waren also die genauen Umstände?
Welcher Nationalität gehört ihre Frau an?
Mit welcher Begründung wurde der Schmuck beschlagnahmt?

Zitat (von Gnabry):
Würde Fotos und Zeugenaussagen, die bei Kauf anwesend waren, ausreichen ?

Durchaus hilfreich ist es allemal.

-- Editiert von NaibaF123 am 28.08.2019 13:18


Hier kann ich vielleicht etwas helfen. Ob Waren sichergestellt werden hängt nicht von der Nationalität ab. Sondern ausschließlich vom Ort des gewöhnlichen Wohnsitzes. Davon hängt auch ab, ob eine Sicherheitsleistung nach §132 StPO erhoben wird.

Ist der Wohnsitz im Ausland, können die Verfahrenskosten in der Regel nicht mehr beigetrieben werden. Daher kann eine Sicherheitsleistung i.d.R. in Geld angeordnet werden. Das Gold hingegen wird dann in der Regel als Beweismittel sichergestellt.
Das gilt aber nur im Strafverfahren!

Im Steuerrecht kann der Schmuck im Rahmen der Sachhaftung nach § 76 AO sichergestellt werden. Das macht man um die Einfuhrabgaben zu sichern. Nicht das der Schmuck am Ende des Besteuerungsverfahrens weg ist und die Steuerschuld offen bleibt. Alternativ kann man auch anbieten, freiwillig stattdessen eine Sicherheit zu hinterlegen und dafür den Schmuck mitzunehmen. Diese Sicherheit wird aber nicht angeordnet. Das klappt aber nur im reinen Besteuerungsverfahren.

Und dann gibt es noch die vorübergehende Verwahrung. Danach kann eine Ware einbehalten werden bis der zollrechtliche Status geklärt wurde und sie eine zulässige zollrechtliche Bestimmung erhalten hat. Das kann unter anderem die Wiedereinfuhr als Rückware (siehe meinen obigen Beitrag) oder die Wiederausfuhr sein.

-- Editiert von Louis Cypher am 28.08.2019 14:20

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.096 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen