Hallo,
ich habe eine einfache Frage aus dem Steuer- bzw. Berufsrecht:
Darf ein Steuerberater für eine fremde Person unentgetlich Steuerberatung machen?
Ich meine mich zu erinnern, dass die unentgeltliche Arbeit für Rechtsanwälte untersagt ist.
Gibt`s das auch für Steuerberater?
Gruß Blutswente
Gratis-Steuerberater
10. März 2025
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Frage vom 10. März 2025 | 00:39
Von
Status: Schüler (228 Beiträge, 27x hilfreich)
Gratis-Steuerberater
#1
Antwort vom 10. März 2025 | 01:22
Von
Status: Unbeschreiblich (129590 Beiträge, 41335x hilfreich)
Zitat :Ich meine mich zu erinnern, dass die unentgeltliche Arbeit für Rechtsanwälte untersagt ist.
Das war einmal, es wurde etwas gelockert, siehe § 6 RDG.
Analog dazu ist der § 6 StBerG geplant.
Auslöser war die Europäische Kommission mit einem Aufforderungsschreiben zum Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018 / 2171, was dann zum "Gesetz zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe" führte.
Die 2./3. Lesung wurde genau wie die Abstimmung darüber aus den bekannten Gründen abgesetzt.
#2
Antwort vom 10. März 2025 | 04:10
Von
Status: Schüler (228 Beiträge, 27x hilfreich)
Zitat :Die 2./3. Lesung wurde genau wie die Abstimmung darüber aus den bekannten Gründen abgesetzt.
Ergo ist die unentgeltliche Steuerberatung durch zur Steuerberatung berechtigte Personen noch verboten?
(lassen wir mal die einschlägigen Ausnahme wie Familie etc. aussen vor)
Ich finde diese aktuelle "Verbotsnorm" nicht.
Unter Umständen habe ich sie auch schon gefunden ohne sie zu erkennen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. März 2025 | 09:26
Von
Status: Unbeschreiblich (42372 Beiträge, 14725x hilfreich)
Du, ich tu mich da schwer. Einmal ist das RDG ja ganz bewusst sehr weit gefasst. Das gilt ja letztlich für alle Berufsgruppen, die rechtsberatend tätig sind. Und ein Steuerberater wird das ja in seinem Bereich. Auch ist es ja möglich, dass er insoweit unter dem "Aufsichtsschirm" einer Person mit der Befähigung zum Richteramt arbeitet.
Mir ist nicht ganz klar, welches Ziel der Fragesteller hier verfolgt. Vielleicht macht er uns ja noch schlau.
wirdwerden
#4
Antwort vom 10. März 2025 | 11:07
Von
Status: Student (2707 Beiträge, 747x hilfreich)
Genau wie jeder RA darf auch ein StB pro bono arbeiten!Zitat :Darf ein Steuerberater für eine fremde Person unentgetlich Steuerberatung machen?
§6 RDG hat doch eine ganz andere Zielrichtung! Hier geht es um die Beratung z.B. durch Jura-Studenten im Rahmen von gemeinnützigen Vereinen an entsprechende Personenkreise!
Das allerdings ist im Steuerrecht weiterhin verboten. vgl. BGH vom 28.03.2023, AZ.: II ZB 11/22.
taxpert
#5
Antwort vom 10. März 2025 | 17:42
Von
Status: Schüler (228 Beiträge, 27x hilfreich)
Zitat :Genau wie jeder RA darf auch ein StB pro bono arbeiten!
Meint "pro bono" in diesem Zusammenhang nicht lediglich Arbeiten für das Gemeinwohl?
Im Fall des Threads liegt eine normale geschäftliche Beziehung zu Grunde.
Kann ich als Ergebnis festhalten, dass ein StB im normalen Geschäftsverkehr auch für Gotteslohn arbeiten darf?
#6
Antwort vom 10. März 2025 | 19:13
Von
Status: Student (2707 Beiträge, 747x hilfreich)
Bereits im §2 StBerG ist auch die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen genannt!
Die Frage ist nur, warum sollte ein StB das tun?
taxpert
#7
Antwort vom 10. März 2025 | 19:36
Von
Status: Schüler (228 Beiträge, 27x hilfreich)
Zitat :Die Frage ist nur, warum sollte ein StB das tun?
Den "Fall" hier zu beschreiben, würde jeden Rahmen sprengen.
Nur so viel:
Es geht um einen Steuerberater, der zwei Mandanten vertritt, die verbunden sind.
Der offizielle Mandant ist der gesetzliche Verteter des zweiten, inoffiziellen Mandanten.
Wäre der StB nun gezwungen, die Leistung für den zweiten Mandanten zu fakturieren, wäre der Interessenkonflikt und die Falschberatung ein Fall für die Kammer.
-- Editiert von User am 10. März 2025 19:38
#8
Antwort vom 10. März 2025 | 21:22
Von
Status: Unbeschreiblich (129590 Beiträge, 41335x hilfreich)
Zitat :Wäre der StB nun gezwungen, die Leistung für den zweiten Mandanten zu fakturieren, wäre der Interessenkonflikt und die Falschberatung ein Fall für die Kammer.
Der Zusammenhang zwischen fakturieren sowie Interessenkonflikt und Falschberatung ist mir nicht ganz klar, nur weil man "pro bono" arbeitet ist man ja nicht von jeglicher Haftung befreit?
#9
Antwort vom 10. März 2025 | 21:36
Von
Status: Schüler (228 Beiträge, 27x hilfreich)
Zitat :Der Zusammenhang zwischen fakturieren sowie Interessenkonflikt und Falschberatung ist mir nicht ganz klar, nur weil man "pro bono" arbeitet ist man ja nicht von jeglicher Haftung befreit?
Ein Interessenkonflikt liegt eindeutig vor.
D.h. der erste Mandant hat etwas andere Interessen in der gleichen Sache als der zweite Mandant.
Pikant an der Sache ist, dass der zweite Mandant, der keine Rechnung bekommt, nicht weiß, wer der Steuerberater ist.
Wäre der StB nun gezwungen, dem zweiten Mandanten eine Rechnung zu schicken, so wüsste der zweite Mandant, wen er der Kammer zu melden hat.
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