Hallo zusammen, eine komplexe Frage hat sich aufgetaucht:
Der Erbe (Ungarischer Staasangehörige wohnt und arbeitet seit September 2022 in Deutschland) und hat eine deutliche Vermächtnissumme nach dem Tod seiner Tante aus Kanada (Tod: 2021) geerbt. Der Prozess ist aber immer noch laufend, da der Erbe nur 2022 darüber mitgeteilt wurde und von der Summe nur vor einer Woche in Januar erfahren hat. Die geerbte Summe beträgt rund EUR 55,000, das heisst, dass es schon steuerpflichtig ist, oder? Wenn ja, in welchem Land; In DE oder in Ungarn? Die Tante hatte eine doppelte Staatsbürgerschaft aus Kanada und Ungarn.. Die Frage: ist der Erbe steuerpflichtig irgendwo? Wenn ja, wo, in welchem Land, in Ungarn oder in Deutschland, wo er lebt, hat aber seine permanente Addresse in Ungarn. Zweitens, wie würde das deutsche Steuerbüro von dieser Sache informiert? Würden /Sollten sie davon eigentlich wissen ob ein ungarisher Staasbürger etwas aus Kanada geerbt hat? Der Rechtsanwalt in Kanada hat dem Erbe gesagt, dass es in Kanada kein Erbsteuer gibt, und da der Erbe der einzige Erbe ist, und wurde nur er davon informiert, niemand andere (und keine andere Behörden ausserhalb Kanada). Wenn aber die Steuepflicht besteht, kann es gewählt werden, in welchem Land dies zu erklären und die Erbesteuer zu bezahlen (HU / DE)? Wenn der Erbe es in Ungarn erklären würde, würden die deutschen Behörden davon eigentlich informiert oder nicht? Vielen Dank für den wertvollen Bescheid wie der Erbe damit umgehen soll.
-- Editiert von Moderator topic am 18. Januar 2023 13:32
-- Thema wurde verschoben am 18. Januar 2023 13:32
Grenzüberschreitende Erbesache
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Gab es ein Testament? Wenn ja wurde erklärt nach welchem Recht beerbt werden soll.
Wenn kein Testament mit Erklärung nach welchem Recht vererbt werden soll, dann zählt der letzte gewöhnliche Aufenthalt.
Letzte gewöhnliche Aufenthalt heißt nicht nur wo zuletzt gelebt wurde sondern Wo der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt hatte. Ist der erblasser öfter in Ungarn wegen Familie, Freunden oder spricht nicht mal die Landessprache von Kanada (eng/franz) sind das zb Indizien dass der Erblasser eher nach ungarischen Recht lebt. Auch Staatsangehörigkeit, Verträge abschließen, Meldebescheinigungen können Hinweise geben.
Ist nicht immer ganz so einfach aber wenn nur ein Erbe besteht ist dies relativ einfach zu begründen.
Die Steuerpflicht besteht in UIngarn, da der Erbe zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (Todestag der Tante) in Ungarn gewohnt hat.
ZitatWenn der Erbe es in Ungarn erklären würde, würden die deutschen Behörden davon eigentlich informiert oder nicht? :
Weiß ich nicht, ist aber auch egal, da in Deutschland keine Steuerpflicht besteht.
Letztlich wird man bei einer so hohen Summe aber wahrscheinlich ohnehin erklären müssen, woher das Geld stammt, damit man nicht unter Geldwäscheverdacht gerät.
ZitatGab es ein Testament? Wenn ja wurde erklärt nach welchem Recht beerbt werden soll. :
Für die Frage, wo die Erbschaftsteuer zu zahlen ist, ist die Beantwortung dieser Frage irrelevant. Dass die Person erbt, scheint geklärt zu sein. Außerdem kommt kanadisches Erbrecht zur Anwendung. In der Ausgangsfrage ging es aber nicht darum, welches Erbrecht anzuwenden ist, sondern welches Steuerrecht anwendbar ist.
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Genau, also der Erbe hat gar nichts zu tun mit Kanada, wo der Erblasser wohnte, die ganze Familie lebt aber in Ungarn. Der Arbeitsplatz des Erben wird aber in Deutschland durchgeführt, wo er die arbeitsbedingte Steuer bezahlt und erklärt...
Gewönlicher Aufenthalt ist schwierig hier zu erkennen, da der Erbe auch viel Zeit im Ausland verbringt, hat aber Addresse in beiden Ländern.. wohnt und arbeitet (und zahlt Einkommenssteuer in DE). Zweitens, zum gewöhnlichen Aufenthalt wird irgendwelcher Zeitraum berücksichtigt? In DE der Erbe arbeitet erst seit 5 Monaten (davon 4 im Jahre 2022 also im letzten Steuerjahr)? Ist DE immer noch das steuerpflichtige Land in diesem Fall oder das land, wo der Erbe mehr Zeit innerhalb des Steuerjahres verbringt/ verbracht hat?
Laut DBA zwischen DE-UN:
'
c) hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist;'
Kann das sein?
DBA zwischen HU-DE erläutert die Erbsteuer nicht...
'Die Steuerpflicht besteht in UIngarn, da der Erbe zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (Todestag der Tante) in Ungarn gewohnt hat.'
Vielen Dank! Der Fall ist ein bisschen aber komplizierter, da in 2021 (am Tag des Todes war ich in Ungarn zum Weihnachten, war aber in England beschäftigt (steuerpflichtig).. Ist der Fall das gleich immer noch?
Ja, es gab auch ein Testament, es handelte sich aber nichts um welches Staatsrecht dazu zu benutzen.
'Weiß ich nicht, ist aber auch egal, da in Deutschland keine Steuerpflicht besteht.'
Das ist also wegen der Tatsache, dass der Erbe dies in Ungarn zahlen/erklären wird, also kein doppelte Steuerbezahlung benötigt wird?
'Letztlich wird man bei einer so hohen Summe aber wahrscheinlich ohnehin erklären müssen, woher das Geld stammt, damit man nicht unter Geldwäscheverdacht gerät.'
Genau, deswegen wird diese Summe nach Ungarn übergewiesen statt Deutschland, da wie Sie es erklärt haben, soll die Steuer in Ungarn bezahlt werden.
'Für die Frage, wo die Erbschaftsteuer zu zahlen ist, ist die Beantwortung dieser Frage irrelevant. Dass die Person erbt, scheint geklärt zu sein. Außerdem kommt kanadisches Erbrecht zur Anwendung. In der Ausgangsfrage ging es aber nicht darum, welches Erbrecht anzuwenden ist, sondern welches Steuerrecht anwendbar ist.'
In Kanada gibt es keine Erbsteuer...also wenn es nicht in Kanada bezahlt wird, soll es entweder in DE oder in HU bezahlt werden..
Ein wichtiges Update dazu...
Physisch war der Erbe am Tag des Todes in Ungarn zum Weihnachten bei der Familie (die Tante ist am Weihnachten ums Leben gekommen), aber damals war der Erbe immer noch in England beschäftigt...:) ich habe am Anfang gesagt, dies ist viel komplizierter Also, wenn es kein Steuerpflicht in Kanada oder DE ensteht, ist es dann in Ungarn oder in Gross Britannien?
Gute Nachricht, dass in GB das Freibetragslimit viel höher ist, also diese Summer würde auch dort steuerfrei...
kann das sein, dass das Erbe nirgendwo steuerpflichtig ist?
ZitatGewönlicher Aufenthalt ist schwierig hier zu erkennen, :
Das ist eine Formulierung aus dem deutschen Steuerrecht, das hier aber nicht zur Anwendung kommt.
ZitatDBA zwischen HU-DE erläutert die Erbsteuer nicht... :
Und gilt auch nicht für die Erbschaftsteuer.
Es bleibt dabei, dass es auf die Verhältnisse am Todestag der Erblasserin ankommt. An dem Tag bestand in Deutschland weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt. Daher scheidet eine Steuerpflicht in Deutschland aus.
Zitat(am Tag des Todes war ich in Ungarn zum Weihnachten, war aber in England beschäftigt (steuerpflichtig).. Ist der Fall das gleich immer noch? :
Dann könnte auch Steuerpflicht in England bestehen.
ZitatIn Kanada gibt es keine Erbsteuer...also wenn es nicht in Kanada bezahlt wird, soll es entweder in DE oder in HU bezahlt werden.. :
Nach der nachgeschobenen Information würde ich jetzt auf eine Steuerpflicht in UK tippen. Allerdings entsteht in UK nur dann eine Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser in UK gewohnt hat oder Nachlassvermögen sich in UK befunden hat. Beides dürfte hier nicht der Fall sein.
Ob ggf. eine Steuerpflicht in Ungarn besteht mag ich nicht beurteilen.
ZitatNach der nachgeschobenen Information würde ich jetzt auf eine Steuerpflicht in UK tippen. Allerdings entsteht in UK nur dann eine Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser in UK gewohnt hat oder Nachlassvermögen sich in UK befunden hat. Beides dürfte hier nicht der Fall sein. :
M.W.n. gibt es in Kanada keine Erbschaftssteuer mehr seit 1971, ABER ...
der Erwerb im Erbfall wird einer fiktiven Veräußerung gleichgesetzt, so dass ggf. kanadische ESt anfällt !
taxpert
Zitatder Erwerb im Erbfall wird einer fiktiven Veräußerung gleichgesetzt, so dass ggf. kanadische ESt anfällt ! :
Guter Punkt, danke!
In Kanada es gibt ja kein Erbesteuer, aber ein Einkommensteuer nach dem Erbe ja, das wurde aber (laut der Rechnung des Rechtsanwalts) schon abgezogen...Ich habe die Regelungen in Ungarn angeschaut und Erbe werden dort nur versteuert, wenn die Steuer im Ausland noch nicht abgezogen wurde...also in diesem Fall bedeutet in Kanada Einkommensteuer und Erbesteur das gleiche? Wenn ja, dann soll der Erbe keine Sorgen in Ungarn machen, da es schon in Kanada abgezogen wurde...oder? :-S
ZitatNach der nachgeschobenen Information würde ich jetzt auf eine Steuerpflicht in UK tippen. Allerdings entsteht in UK nur dann eine Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser in UK gewohnt hat oder Nachlassvermögen sich in UK befunden hat. Beides dürfte hier nicht der Fall sein. :
Ob ggf. eine Steuerpflicht in Ungarn besteht mag ich nicht beurteilen.
Vielen Dank! Nein, das Nachlassvermögen befindet sich in Kanada. Die Tante (Erblasser) wohnte gar nicht in England, es war nur der Erbe (in 2021), wer dort wohnte.
Also lau diesem, wir können dann Deutschland und England ausschliessen :-)
-- Editiert von User am 18. Januar 2023 18:16
-- Editiert von User am 18. Januar 2023 18:19
ZitatM.W.n. gibt es in Kanada keine Erbschaftssteuer mehr seit 1971, ABER ... :
der Erwerb im Erbfall wird einer fiktiven Veräußerung gleichgesetzt, so dass ggf. kanadische ESt anfällt !
Hallo wieder,
Nun wollte ich mich bedanken für die hilfreiche Unterstützung bzgl diese Erbsteuersache von Kanada nach Ungarn (und Deutschland).
Darf ich nur was fragen bzgl Kanada, wenn Ihr vielleicht etwas mehr darüber wisst?
'M.W.n. gibt es in Kanada keine Erbschaftssteuer mehr seit 1971, ABER ...
der Erwerb im Erbfall wird einer fiktiven Veräußerung gleichgesetzt, so dass ggf. kanadische ESt anfällt !'
Laut ungarische Erbsteuerregelungen steuerpflichtig sind:
- ungarischer oder in Ungarn lebender nichtungarischer Staatsbürger
für ein bewegliches Vermögen im Ausland, das von einer inländischen juristischen Person geerbt wird,
sowie das zu einem ausländischen Nachlass gehörende Grundstückswertrecht für den Fall, dass a
keine Erbschaftssteuer oder entsprechende Steuer in dem Staat, in dem sich der Nachlass befindet
zahlen muss (also hier Kanada). Es obliegt dem Erben, die im Ausland geleistete Verzollung oder Steuerzahlung nachzuweisen.'
Es ist uns bekannt, dass die Einkommensteuer (da es kein Erbsteuer in Kanada gibt) in Kanada abgezogen wird, aber kann dies auch zur ungarischen Steuerbefreiung benutzt werden?
Vielen vielen Dank für euren wertvollen Bescheid.
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