Grenzüberschreitende Erbesache

18. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
petrik123
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzüberschreitende Erbesache

Hallo zusammen, eine komplexe Frage hat sich aufgetaucht:

Der Erbe (Ungarischer Staasangehörige wohnt und arbeitet seit September 2022 in Deutschland) und hat eine deutliche Vermächtnissumme nach dem Tod seiner Tante aus Kanada (Tod: 2021) geerbt. Der Prozess ist aber immer noch laufend, da der Erbe nur 2022 darüber mitgeteilt wurde und von der Summe nur vor einer Woche in Januar erfahren hat. Die geerbte Summe beträgt rund EUR 55,000, das heisst, dass es schon steuerpflichtig ist, oder? Wenn ja, in welchem Land; In DE oder in Ungarn? Die Tante hatte eine doppelte Staatsbürgerschaft aus Kanada und Ungarn.. Die Frage: ist der Erbe steuerpflichtig irgendwo? Wenn ja, wo, in welchem Land, in Ungarn oder in Deutschland, wo er lebt, hat aber seine permanente Addresse in Ungarn. Zweitens, wie würde das deutsche Steuerbüro von dieser Sache informiert? Würden /Sollten sie davon eigentlich wissen ob ein ungarisher Staasbürger etwas aus Kanada geerbt hat? Der Rechtsanwalt in Kanada hat dem Erbe gesagt, dass es in Kanada kein Erbsteuer gibt, und da der Erbe der einzige Erbe ist, und wurde nur er davon informiert, niemand andere (und keine andere Behörden ausserhalb Kanada). Wenn aber die Steuepflicht besteht, kann es gewählt werden, in welchem Land dies zu erklären und die Erbesteuer zu bezahlen (HU / DE)? Wenn der Erbe es in Ungarn erklären würde, würden die deutschen Behörden davon eigentlich informiert oder nicht? Vielen Dank für den wertvollen Bescheid wie der Erbe damit umgehen soll.

-- Editiert von Moderator topic am 18. Januar 2023 13:32

-- Thema wurde verschoben am 18. Januar 2023 13:32

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17 Antworten
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#1
 Von 
Hira
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Gab es ein Testament? Wenn ja wurde erklärt nach welchem Recht beerbt werden soll.

Wenn kein Testament mit Erklärung nach welchem Recht vererbt werden soll, dann zählt der letzte gewöhnliche Aufenthalt.

Letzte gewöhnliche Aufenthalt heißt nicht nur wo zuletzt gelebt wurde sondern Wo der Erblasser seinen Lebensmittelpunkt hatte. Ist der erblasser öfter in Ungarn wegen Familie, Freunden oder spricht nicht mal die Landessprache von Kanada (eng/franz) sind das zb Indizien dass der Erblasser eher nach ungarischen Recht lebt. Auch Staatsangehörigkeit, Verträge abschließen, Meldebescheinigungen können Hinweise geben.
Ist nicht immer ganz so einfach aber wenn nur ein Erbe besteht ist dies relativ einfach zu begründen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Die Steuerpflicht besteht in UIngarn, da der Erbe zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (Todestag der Tante) in Ungarn gewohnt hat.

Zitat (von petrik123):
Wenn der Erbe es in Ungarn erklären würde, würden die deutschen Behörden davon eigentlich informiert oder nicht?


Weiß ich nicht, ist aber auch egal, da in Deutschland keine Steuerpflicht besteht.

Letztlich wird man bei einer so hohen Summe aber wahrscheinlich ohnehin erklären müssen, woher das Geld stammt, damit man nicht unter Geldwäscheverdacht gerät.

Zitat (von Hira):
Gab es ein Testament? Wenn ja wurde erklärt nach welchem Recht beerbt werden soll.


Für die Frage, wo die Erbschaftsteuer zu zahlen ist, ist die Beantwortung dieser Frage irrelevant. Dass die Person erbt, scheint geklärt zu sein. Außerdem kommt kanadisches Erbrecht zur Anwendung. In der Ausgangsfrage ging es aber nicht darum, welches Erbrecht anzuwenden ist, sondern welches Steuerrecht anwendbar ist.

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#3
 Von 
petrik123
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Genau, also der Erbe hat gar nichts zu tun mit Kanada, wo der Erblasser wohnte, die ganze Familie lebt aber in Ungarn. Der Arbeitsplatz des Erben wird aber in Deutschland durchgeführt, wo er die arbeitsbedingte Steuer bezahlt und erklärt...
Gewönlicher Aufenthalt ist schwierig hier zu erkennen, da der Erbe auch viel Zeit im Ausland verbringt, hat aber Addresse in beiden Ländern.. wohnt und arbeitet (und zahlt Einkommenssteuer in DE). Zweitens, zum gewöhnlichen Aufenthalt wird irgendwelcher Zeitraum berücksichtigt? In DE der Erbe arbeitet erst seit 5 Monaten (davon 4 im Jahre 2022 also im letzten Steuerjahr)? Ist DE immer noch das steuerpflichtige Land in diesem Fall oder das land, wo der Erbe mehr Zeit innerhalb des Steuerjahres verbringt/ verbracht hat?
Laut DBA zwischen DE-UN:
'
c) hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist;'

Kann das sein?

DBA zwischen HU-DE erläutert die Erbsteuer nicht...

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#4
 Von 
petrik123
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

'Die Steuerpflicht besteht in UIngarn, da der Erbe zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (Todestag der Tante) in Ungarn gewohnt hat.'
Vielen Dank! Der Fall ist ein bisschen aber komplizierter, da in 2021 (am Tag des Todes war ich in Ungarn zum Weihnachten, war aber in England beschäftigt (steuerpflichtig).. Ist der Fall das gleich immer noch?

Ja, es gab auch ein Testament, es handelte sich aber nichts um welches Staatsrecht dazu zu benutzen.

'Weiß ich nicht, ist aber auch egal, da in Deutschland keine Steuerpflicht besteht.'

Das ist also wegen der Tatsache, dass der Erbe dies in Ungarn zahlen/erklären wird, also kein doppelte Steuerbezahlung benötigt wird?

'Letztlich wird man bei einer so hohen Summe aber wahrscheinlich ohnehin erklären müssen, woher das Geld stammt, damit man nicht unter Geldwäscheverdacht gerät.'

Genau, deswegen wird diese Summe nach Ungarn übergewiesen statt Deutschland, da wie Sie es erklärt haben, soll die Steuer in Ungarn bezahlt werden.

'Für die Frage, wo die Erbschaftsteuer zu zahlen ist, ist die Beantwortung dieser Frage irrelevant. Dass die Person erbt, scheint geklärt zu sein. Außerdem kommt kanadisches Erbrecht zur Anwendung. In der Ausgangsfrage ging es aber nicht darum, welches Erbrecht anzuwenden ist, sondern welches Steuerrecht anwendbar ist.'

In Kanada gibt es keine Erbsteuer...also wenn es nicht in Kanada bezahlt wird, soll es entweder in DE oder in HU bezahlt werden..

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#5
 Von 
petrik123
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein wichtiges Update dazu...
Physisch war der Erbe am Tag des Todes in Ungarn zum Weihnachten bei der Familie (die Tante ist am Weihnachten ums Leben gekommen), aber damals war der Erbe immer noch in England beschäftigt...:) ich habe am Anfang gesagt, dies ist viel komplizierter :) Also, wenn es kein Steuerpflicht in Kanada oder DE ensteht, ist es dann in Ungarn oder in Gross Britannien?
Gute Nachricht, dass in GB das Freibetragslimit viel höher ist, also diese Summer würde auch dort steuerfrei...
kann das sein, dass das Erbe nirgendwo steuerpflichtig ist? :)

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von petrik123):
Gewönlicher Aufenthalt ist schwierig hier zu erkennen,


Das ist eine Formulierung aus dem deutschen Steuerrecht, das hier aber nicht zur Anwendung kommt.

Zitat (von petrik123):
DBA zwischen HU-DE erläutert die Erbsteuer nicht...


Und gilt auch nicht für die Erbschaftsteuer.

Es bleibt dabei, dass es auf die Verhältnisse am Todestag der Erblasserin ankommt. An dem Tag bestand in Deutschland weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt. Daher scheidet eine Steuerpflicht in Deutschland aus.

Zitat (von petrik123):
(am Tag des Todes war ich in Ungarn zum Weihnachten, war aber in England beschäftigt (steuerpflichtig).. Ist der Fall das gleich immer noch?


Dann könnte auch Steuerpflicht in England bestehen.

Zitat (von petrik123):
In Kanada gibt es keine Erbsteuer...also wenn es nicht in Kanada bezahlt wird, soll es entweder in DE oder in HU bezahlt werden..


Nach der nachgeschobenen Information würde ich jetzt auf eine Steuerpflicht in UK tippen. Allerdings entsteht in UK nur dann eine Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser in UK gewohnt hat oder Nachlassvermögen sich in UK befunden hat. Beides dürfte hier nicht der Fall sein.

Ob ggf. eine Steuerpflicht in Ungarn besteht mag ich nicht beurteilen.

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#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nach der nachgeschobenen Information würde ich jetzt auf eine Steuerpflicht in UK tippen. Allerdings entsteht in UK nur dann eine Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser in UK gewohnt hat oder Nachlassvermögen sich in UK befunden hat. Beides dürfte hier nicht der Fall sein.


M.W.n. gibt es in Kanada keine Erbschaftssteuer mehr seit 1971, ABER ...

der Erwerb im Erbfall wird einer fiktiven Veräußerung gleichgesetzt, so dass ggf. kanadische ESt anfällt !

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#8
 Von 
petrik123
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
der Erwerb im Erbfall wird einer fiktiven Veräußerung gleichgesetzt, so dass ggf. kanadische ESt anfällt !


Guter Punkt, danke!

In Kanada es gibt ja kein Erbesteuer, aber ein Einkommensteuer nach dem Erbe ja, das wurde aber (laut der Rechnung des Rechtsanwalts) schon abgezogen...Ich habe die Regelungen in Ungarn angeschaut und Erbe werden dort nur versteuert, wenn die Steuer im Ausland noch nicht abgezogen wurde...also in diesem Fall bedeutet in Kanada Einkommensteuer und Erbesteur das gleiche? Wenn ja, dann soll der Erbe keine Sorgen in Ungarn machen, da es schon in Kanada abgezogen wurde...oder? :-S

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#9
 Von 
petrik123
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nach der nachgeschobenen Information würde ich jetzt auf eine Steuerpflicht in UK tippen. Allerdings entsteht in UK nur dann eine Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser in UK gewohnt hat oder Nachlassvermögen sich in UK befunden hat. Beides dürfte hier nicht der Fall sein.

Ob ggf. eine Steuerpflicht in Ungarn besteht mag ich nicht beurteilen.


Vielen Dank! Nein, das Nachlassvermögen befindet sich in Kanada. Die Tante (Erblasser) wohnte gar nicht in England, es war nur der Erbe (in 2021), wer dort wohnte.

Also lau diesem, wir können dann Deutschland und England ausschliessen :-)



-- Editiert von User am 18. Januar 2023 18:16

-- Editiert von User am 18. Januar 2023 18:19

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#10
 Von 
petrik123
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
M.W.n. gibt es in Kanada keine Erbschaftssteuer mehr seit 1971, ABER ...

der Erwerb im Erbfall wird einer fiktiven Veräußerung gleichgesetzt, so dass ggf. kanadische ESt anfällt !


Hallo wieder,
Nun wollte ich mich bedanken für die hilfreiche Unterstützung bzgl diese Erbsteuersache von Kanada nach Ungarn (und Deutschland).
Darf ich nur was fragen bzgl Kanada, wenn Ihr vielleicht etwas mehr darüber wisst?

'M.W.n. gibt es in Kanada keine Erbschaftssteuer mehr seit 1971, ABER ...

der Erwerb im Erbfall wird einer fiktiven Veräußerung gleichgesetzt, so dass ggf. kanadische ESt anfällt !'

Laut ungarische Erbsteuerregelungen steuerpflichtig sind:
- ungarischer oder in Ungarn lebender nichtungarischer Staatsbürger
für ein bewegliches Vermögen im Ausland, das von einer inländischen juristischen Person geerbt wird,
sowie das zu einem ausländischen Nachlass gehörende Grundstückswertrecht für den Fall, dass a
keine Erbschaftssteuer oder entsprechende Steuer in dem Staat, in dem sich der Nachlass befindet
zahlen muss (also hier Kanada). Es obliegt dem Erben, die im Ausland geleistete Verzollung oder Steuerzahlung nachzuweisen.'

Es ist uns bekannt, dass die Einkommensteuer (da es kein Erbsteuer in Kanada gibt) in Kanada abgezogen wird, aber kann dies auch zur ungarischen Steuerbefreiung benutzt werden?

Vielen vielen Dank für euren wertvollen Bescheid.

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#11
 Von 
petrik123
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wieder, leider muss ich dieses Thema wieder aufnehmen aber diesmal nur wegen der Steuererklärung für dieses Jahr. Wir haben schon hier früher geklärt, dass nach diesem aus Kanada stammendem Erbe hier in Deutschland kein Steuerpflicht entsteht, da die Erbschaftssteuer schon vor Ort in Kanada abgezogen und bezahlt wurde. Aber was ist dann mit der Steuererklärung hier in Deutschland? Der Erbe arbeitet und wohnt hier keine Ahnung ob diese Summe mindestens irgendwo in der Steuererklärung erwähnt werden muss oder gar nicht, da wie gesagt, es hier in DE keine Erbschaftssteuer nach diesem Erbe hier entstand. Ist aber die Steuererklärung unabhängig davon? Egal ob die Steuer schon irgendwo anders gezahlt wurde, muss es aber immer noch diese unter 'ausländische Einkünfte' in der Erklärung erwähnt werden? Die Frage kommt auch, weil diese Summe an das Bundesbank wegen dieser Anmeldepflicht (liegt über EUR 12500) schon angemeldet wurde, aber die Summe ging dann weiter nach Ungarn als Überweisung zur Investitionszwecke), also logischerweise hier in DE es sollte auch nicht erwähnt werden, oder?

-- Editiert von User am 28. Februar 2024 11:01

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von petrik123):
Der Erbe arbeitet und wohnt hier keine Ahnung ob diese Summe mindestens irgendwo in der Steuererklärung erwähnt werden muss oder gar nicht, da wie gesagt, es hier in DE keine Erbschaftssteuer nach diesem Erbe hier entstand. Ist aber die Steuererklärung unabhängig davon?


Die Einkommensteuererklärung ist davon sowieso unabhängig.

Es geht hier um die Erbschaftsteuer und damit um eine mögliche Erbschaftsteererklärung. Wie aber bereits geklärt, besteht jedenfalls in Deutschalnd keine Steuerpflicht in Bezug auf die Erbschaft. Daher muss die Erbschaft auch in keiner deutschen Steuererklärung angegeben werden.

Ob eine Steuerpflicht in Ungarn oder UK besteht ist eine andere Frage die sich nach dem Steuerrecht dieser Staaten richtet. Der Umstand, dass in Kanada bereits Erbschaftsteuer abgeführt wurde führt nicht zwingend dazu, dass die Steuerpflicht in UK oder Ungarn entfällt.

Zitat (von petrik123):
Egal ob die Steuer schon irgendwo anders gezahlt wurde, muss es aber immer noch diese unter 'ausländische Einkünfte' in der Erklärung erwähnt werden?


Nein

Zitat (von petrik123):
Die Frage kommt auch, weil diese Summe an das Bundesbank wegen dieser Anmeldepflicht (liegt über EUR 12500) schon angemeldet wurde, aber die Summe ging dann weiter nach Ungarn als Überweisung zur Investitionszwecke), also logischerweise hier in DE es sollte auch nicht erwähnt werden, oder?


Sollte das Finanzamt aufgrund der erfolgten Kontrollmitteilungen Rückfragen haben, dann kann man darlegen, dass man zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Vorauseilend muss man das aber nicht machen und schon gar nicht sollte man den Betrag in irgendeiner deutschen Steuererklärung angeben. Das führt nur zu Verwirrungen.

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#13
 Von 
petrik123
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen-vielen Dank für die Bestätigung & für die Zeit zu nehmen diese komplexe Sache wieder durchzulesen. Genau, das würde ich auch logischer finden dies entweder in der UK oder in der ungarischen Erklärung statt in der deutschen zu erwähnen. Es sieht aber momentan so aus, dass es weder in der UK noch in Ungarn erwähnet werden soll, da die Erblasserin in Kanada lebte und da die Einkommensteuer schon vor Ort in Kanada abgezogen wurde, entsteht also eine Meldepflicht auch in Ungarn nicht. Anyway, die entsprechende Dokumente sind vorhanden, also wenn jemand dies benötigen würde, können diese eingereicht werden. Also, vielen Dank nochmal!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Als Hinweis:
Hätte der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls in Deutschland gelebt, so wäre auf das Erbe deutsche Erbschaftsteuer angefallen.

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#15
 Von 
petrik123
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Gute Frage. Was zählt genau als 'Zeitpunkt des Erbfalls'? Ist es das Datum wenn der Erbe erfahren hat, das er der endgültige Erbe ist? Oder wann die Wille von der Erblasserin erfasst und durch den Rechtsanwalt genehmigt wurde? Soviel ich weiss kommt eine Wille wirklich 'gültig', als die Erblasserin ums Leben gekommen ist und unabhängig davon wann der Erbe davon erfahren hat...oder? Der Erbe hat, ja schon in DE gelebt aber der Tod passierte vor ungefähr 1,5 Jahren - und da der Rechtsanwalt den endgültigen Erbe nicht finden konnte, passierte auch nichts mit der Erbsache.
aber dann wie es früher erwähnt wurde:
'man zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.'
und diese Information ist auch richtig. Der Erbe ist dann noch in der UK gewohnt...

-- Editiert von User am 29. Februar 2024 09:13

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#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47630 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von petrik123):
Was zählt genau als 'Zeitpunkt des Erbfalls'?

Nach deutschem Recht der Todestag des Erblassers.

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#17
 Von 
petrik123
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

okay, danke, dann es erklärt die UK, als die Wohnort des Erbe zu diesem Zeitpunkt.

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