Hallo,
-Bisher noch keine Steuererklärung abgegeben, da freiwillig und für nicht lohnenswert erachtet, also absoluter newbie.. ich bitte um Nachsicht.
Umstände:
In den letzten drei Jahren habe ich aus privaten Gründen erst auf 450 €-Basis gejobbt und bin seit 1,5 Jahren geringfügig Teilzeit angestellt.
Nun habe ich von dem Grundfreibetrag erfahren, unter dem mein brutto Jahresgehalt der letzten 1,5 Jahre jedes Mal lag.
hier meine Frage:
Ist es möglich, da man noch 4 Jahre rückwirkend seine Steuererklärung abgeben kann, eine Rückerstattung der gezahlten Steuer aufgrund des Grundfreibetrages zu erhalten?
Grundbefreiung rückwirkend?
27. Januar 2018
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Frage vom 27. Januar 2018 | 07:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbefreiung rückwirkend?
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#1
Antwort vom 27. Januar 2018 | 08:06
Von
Status: Student (2057 Beiträge, 1183x hilfreich)
Ein 450 €-Job unterliegt der pauschalen Besteuerung durch den Arbeitgeber, da gibt es für Sie nichts zu erstatten.
Für Ihre Teilzeitbeschäftigung seit 2016 (?) können Sie grds. noch Steuererklärungen abgeben, falls Ihnen überhaupt Steuern vom Lohn einbehalten wurden. Der Grundfreibetrag wird vom AG schon beim Steuerabzug berücksichtigt. Für 2016 müsste Ihnen der AG schon die Lohnsteuerbescheinigung gegeben haben, für 2017 kommt diese bis Ende Februar. Die gezahlten Steuern sind daraus ersichtlich.
Und jetzt?
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