Grunderberssteuer mehrmals zahlbar ?

26. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
eichz
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)
Grunderberssteuer mehrmals zahlbar ?

Hallo,

ich habe 13.2.07 ein Grundstück gepachtet mit Erbauzins...
(erster Aktenvermerk über interesse des gundstückes vom 12.9.2006)

Der Hausvertrag ist am 8.11.206 geschlossen mit vorbehalt wegen Finanzierung.

Nachdem der Hausvertrag stand und die Finanzierung auch, wurde halt am 13.2.07 das Grundstück gepachet.

die Grunderwerssteuer wurde am 21 März 2007 festgesetzt.

erbauzinsx18,5 + erschliessungskosten davon dann 3,5%

also habe ich im April ca 500 euro Grunderwerssteuer gezahlt....

Im Juni 2007 habe ich dann gebaut und im Jan 08 fertiggeworden.

Und HEUTE bekomme ich einen Brief.. also 1,5 Jahre später.

Ich soll so an die 10 Fragen beantworten um zu prüfen ob das Grundstück als bebautes oder unbebautes zu besteuern ist ???

Ist das ein Scherz... ? Ich habe doch bereits die Steuer gezahlt... oder kommt da jetzt nochwas auf mich zu ?


nochmal zum Sachverhalt... Das Grundstück wurde nicht durch eine Baufirma vergeben.. ich habe es selbständig bei der Kirchengemeinde gepachtet, natürlich hatte ich schon vorher gespräche mit einer Baufirma..bevor ich es gepachtet habe, weil was soll ich mit einen Grundstück wenn ich nicht bauen will oder was soll ich mit einem Grundstück wenn ich kein Geld von der Bank bekomme. Das muss ich ja vorher klären.

Teufelskreis: Ich habe einen Vorab HausVertrag mit der Baufirma geschlossen um eine Finanzierung zu bekommen, mit erfolgreicher Finanzierung habe ich das vorreservierte Erbgrundstück bei der Kirche bekommen.

Trotzalledem wurde ich ja auch schon besteuert.. können die damit jetzt überhaupt nochmal ankommen ?


mfg

DANKE im Vorraus !

-- Editiert von eichz am 26.11.2008 14:21

-- Editiert von eichz am 27.11.2008 09:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der erste Steuerbescheid wurde mit großer Wahrscheinlichkeit unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erlassen. Wenn das der Fall ist, dann darf er jetzt auch noch geändert werden.

Da es sich hier um eine sehr kniffelige Materie handelt, würde ich Dir empfehlen zur Beantwortung der Fragen des Finanzamtes einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Wenn der Vertrag mit der Hausbaufirma und der Vertrag mit der Kirchengemeinde zwei unabhängige Verträge sind, dann fällt keine weitere Steuer an. Dadurch, dass der Bauvertrag schon vor dem Grundstücksvertrag abgeschlossen wurde, gibt es jedoch Abhängigkeiten, deren Auswirkungen auf die Steuerpflicht ich jedoch nicht beurteilen möchte.

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#2
 Von 
eichz
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe aber einen Aktenvermerk auf Reservierung vom September.. schriftlich von der Kirche, also vor Hausvertrag... und die Frage im Fragebogen ist halt, ob zu Beginn der Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer schon ein Hausvertrag da wahr.. und das ist ja nicht der fall...

Vor unterschrift ja aber nicht zu beginn der Verhandlungen.

0x Hilfreiche Antwort

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