Hallo Zusammen,
ich weiß, dass die Frage schon öfters im Forum besprochen wurde aber es ist jedes Mal wieder ein anderer Ausgangspunkt. So nun zu meinem Anliegen:
Ich habe gerade ein unbebautes Grundstück von einem Grundstücksverwerter gekauft und notariell beurkundet. Einen Werksvertrag mit einem Bauträger habe ich momentan noch nicht unterzeichnet, ein Pauschalangebot liegt aber vor und wird in den nächsten Wochen zur Unterschrift kommen.
Jetzt klärte mich der Notar darüber auf, dass ich ein Schreiben von meinem Finanzamt bekommen werde mit den üblichen Fragen zwecks einheitlichem Vertragswert.
Kann es nun sein das ich die Grunderwerbssteuer auch auf das noch zu erbauende Haus zahlen muss oder ist das ausgeschlossen da ich das Grundstück vorab gekauft habe?
Danke schonmal im Voraus.
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Grunderwerbssteuer bei 2 Kaufverträgen
17. Februar 2015
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Frage vom 17. Februar 2015 | 08:07
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 5x hilfreich)
Grunderwerbssteuer bei 2 Kaufverträgen
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#1
Antwort vom 17. Februar 2015 | 16:59
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
quote:
Kann es nun sein das ich die Grunderwerbssteuer auch auf das noch zu erbauende Haus zahlen muss oder ist das ausgeschlossen da ich das Grundstück vorab gekauft habe?
Da der Grundstückskauf deutlich vor dem Abschluss des Bauvertrages erfolgt ist und zwischen Grundstücksverkäufer und Bauträger kein Zusammenhang besteht, fällt auf den hauspreis keine Grunderwerbsteuer an.
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#2
Antwort vom 17. Februar 2015 | 17:19
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 5x hilfreich)
na ja sagen wir mal so - die Zeit zwischen Grundstückskauf und Bauträgervertrag sind 4 Wochen !??! ist das ein "deutlicher" Zeitraum ?
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#3
Antwort vom 17. Februar 2015 | 23:46
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
quote:Lag das auch schon beim bzw. vor dem Kauf vor?
ein Pauschalangebot liegt aber vor
Stefan
#4
Antwort vom 18. Februar 2015 | 00:11
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 5x hilfreich)
Das pauschalangebot lag beim kauf drs grundstücks vor. Allerdings nicht beauftragt (2 wochen später)
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#5
Antwort vom 18. Februar 2015 | 00:46
Von
Status: Philosoph (13743 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
quote:Dann liegt für mich ein direkter Zusammenhang vor, die Bauleistung ist grunderwerbsteuerpflichtig.
Das pauschalangebot lag beim kauf drs grundstücks vor. Allerdings nicht beauftragt (2 wochen später)
So leicht kann man den Staat nicht austricksen.
Stefan
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