Hallo zusammen,
ich habe mal eine ganz bescheidene Frage:
Wir haben die Wohnung in einem 2-Familienhaus von der
Schwester meiner Frau und ihrem geschiedenen Mann gekauft
damit das Haus in der Familie bleibt.
Das gesamte Haus und Grundstück beträgt 6,8 Ar. Der Kaufpreis für die Wohnung und hälftigem Grundstück beträgt 187000,- €!
Nun kam von dem Finanzamt der Grunderwerbssteuerbescheid in dem
uns mitgeteilt wurde, das wir für das gesamte Grundstück (6,8 Ar) und die eine Wohnung Grunderwerbssteuer in Hähe von 6000,- €
zu zahlen hätten. Meine Frage nun, ist das korrekt, obwohl wir ja zumindest die hälfte der Wohnung von der Schwester meiner Frau gekauft haben und die Grundstücksgröße zu hoch angegeben wurde? Ich habe mal gehört, das beim Kauf von Familienangehörigen die Grunderwerbsteuer nicht so hoch bzw. nicht berechnet wird.
Für Antworten Danke ich schon mal im voraus ganz herzlich.
LG
Frank
Grunderwerbssteuer bei Familienangehörigen und Grundstücksgröße?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5% vom Kaufpreis. Die Größe des Grundstückes spielt dabei keine Rolle.
Erlassen wird die Grunderwerbsteuer nur bei Verwandten, die in gerader Linie miteinander verwandt sind. Der Kauf von der Schwester ist daher nicht begünstigt.
Hallo HH,
vielen Dank erstmal für die Antwort.
Ne kurze Frage noch: Ist die Schwester nicht geradlinieg Verwandt.
Der Sachverhalt ist folgender: Da wir beide eingetragen sind,haben wir jeder einen Steuerbescheid bekommen.Dann müßte doch, geradliniege Verwandschaft zwische Schwestern vorausgesetzt, doch zumindest meine Frau die Grunderwerbsteuer erlassen bekommen, oder?
Gruß
Frank
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Nein, Schwestern sind nicht geradlinig miteinander verwandt.
Geradlinig heißt: Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel.
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