Grunderwerbssteuer bei Familienangehörigen und Grundstücksgröße?

26. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
SLFrank
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunderwerbssteuer bei Familienangehörigen und Grundstücksgröße?

Hallo zusammen,
ich habe mal eine ganz bescheidene Frage:
Wir haben die Wohnung in einem 2-Familienhaus von der
Schwester meiner Frau und ihrem geschiedenen Mann gekauft
damit das Haus in der Familie bleibt.
Das gesamte Haus und Grundstück beträgt 6,8 Ar. Der Kaufpreis für die Wohnung und hälftigem Grundstück beträgt 187000,- €!
Nun kam von dem Finanzamt der Grunderwerbssteuerbescheid in dem
uns mitgeteilt wurde, das wir für das gesamte Grundstück (6,8 Ar) und die eine Wohnung Grunderwerbssteuer in Hähe von 6000,- €
zu zahlen hätten. Meine Frage nun, ist das korrekt, obwohl wir ja zumindest die hälfte der Wohnung von der Schwester meiner Frau gekauft haben und die Grundstücksgröße zu hoch angegeben wurde? Ich habe mal gehört, das beim Kauf von Familienangehörigen die Grunderwerbsteuer nicht so hoch bzw. nicht berechnet wird.
Für Antworten Danke ich schon mal im voraus ganz herzlich.
LG
Frank

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47490 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5% vom Kaufpreis. Die Größe des Grundstückes spielt dabei keine Rolle.

Erlassen wird die Grunderwerbsteuer nur bei Verwandten, die in gerader Linie miteinander verwandt sind. Der Kauf von der Schwester ist daher nicht begünstigt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SLFrank
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo HH,
vielen Dank erstmal für die Antwort.
Ne kurze Frage noch: Ist die Schwester nicht geradlinieg Verwandt.
Der Sachverhalt ist folgender: Da wir beide eingetragen sind,haben wir jeder einen Steuerbescheid bekommen.Dann müßte doch, geradliniege Verwandschaft zwische Schwestern vorausgesetzt, doch zumindest meine Frau die Grunderwerbsteuer erlassen bekommen, oder?
Gruß
Frank

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47490 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nein, Schwestern sind nicht geradlinig miteinander verwandt.

Geradlinig heißt: Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen