Hallo zusammen,
ein Elternteil meiner Frau ist verstorben und da die Schulden das Vermögen überstiegen haben, hat sie das Erbe abgelehnt und es wurde ein Nachlassinsolvenzverfahren eingeleitet. Nun würden wir gerne eine Immobilie aus dem Nachlass erwerben, die dem verstorbenen Elternteil gehört hat. Müssen wir hierauf Grunderwerbssteuer zahlen oder gilt die gleiche Regelung, als würde sie die Immobilie normal in gerader Linie von einem Elternteil kaufen und die Steuer entfällt?
Was ich rausfinden konnte ist, dass im Grundbuch nur eingetragen wird, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Eigentümer sollte weiterhin das Elternteil sein und somit auch die Steuer entfallen. Argumentiere ich korrekt oder müssen wir die Steuer zahlen?
Eine Antwort würde uns sehr weiterhelfen!
Vielen Dank im Voraus!
Grunderwerbssteuer bei Verkauf an Kinder aus Nachlassinsolvenz eines Elternteils
9. Januar 2020
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Frage vom 9. Januar 2020 | 23:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunderwerbssteuer bei Verkauf an Kinder aus Nachlassinsolvenz eines Elternteils
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#1
Antwort vom 11. Januar 2020 | 00:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Der Eigentümer sollte weiterhin das Elternteil sein und somit auch die Steuer entfallen.
Der verstorbene Elternteil kann nicht Eigentümer sein, da er verstorben ist. Eigentümer sind dessen Erben.
Zitat:Argumentiere ich korrekt oder müssen wir die Steuer zahlen?
Die Steuer fällt an, da es sich bei den Erben jedenfalls nicht um einen Elternteil handelt. Im Zweifel ist der Staat Erbe. Wer nun genau Erbe ist, ist auch nicht relevant, da ohnehin Grunderwerbsteuer anfällt.
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