Hallo, wer kann Auskunft geben?
Ich habe im Nov 03 ein Grundstück direkt vom Eigentümer gekauft.
Jetzt habe ich einen Bauantrag gestellt und möchte 1 EFH bauen.
Kann das FA nur für das Grundstück oder auch für das noch zu errichtende EFH (seperate Baufirma) Grunderwerbssteuer verlangen.
Vielen Dank
felixkater
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"ec"
Grunderwerbssteuer nur für das Grundstück oder auch für das noch zu errichtende Haus?
16. November 2004
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Frage vom 16. November 2004 | 12:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunderwerbssteuer nur für das Grundstück oder auch für das noch zu errichtende Haus?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 16. November 2004 | 13:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
In dem Fall fällt die Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück an.
Wichtig ist, dass es sich bei dem Grundstückskaufvertrag und dem Bauvertrag nicht um zusammenhängende Verträge handelt.
Es darf also z.B. auch nicht mit dem Grundstücksverkäufer vereinbart worden sein, dass nur mit Baufirma XY gebaut werden darf.
Du musst nach dem Kauf des Grundstückes noch frei in der Wahl der Baufirma sein.
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