Grunderwerbssteuer - welches Datum ist entscheidend?

18. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
BrandenburgerOHV
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)
Grunderwerbssteuer - welches Datum ist entscheidend?

Hallo liebe Leute hab ne kurze frage.
Und zwar habe November 2010 ein Grundstück gekauft. Am 24.11.2010 Kaufvertrag unterschrieben. Am 07.12.2010 die Rechnung bekommen und am 06.01.2011 bezahlt. ( zwecks Finanzierungsbestätigung etc. ) Nun will das Finanzamt wissen wann ich genau bezahlt habe. zwecks Grunderwerbssteuer , heisst das die wollen mir die 5 % berechnen?? weil bis ende 2010 waren es bei uns in Brandenburg noch 3,5 % . Zählt jetzt Die Zahlung des Betrages oder das Datum des Kaufvertrages??

-----------------
" "

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Normalerweise zählt das Datum des Kaufvertrages. Nur in den in § 14 GrEStG genannten Ausnahmen zählt ein anderes Datum.

Es ist jedoch unüblich, dass die Wirksamkeit des Kaufvertrages von der Zahlung des Kaufpreises abhängt. Üblicherweise ist die Zahlung des Kaufpreises nur Voraussetzung für den Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BrandenburgerOHV
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

Und was bedeutet es nun genau? Das ich nur 3,5 % zahlen muss?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Du musst nur 3,5% zahlen, es sei denn es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Wirksamkeit des Kaufvertrages von der getätigten Zahlung abhängt. Das wäre allerdings ungewöhnlich.

Im Regelfall hängt lediglich die Übergabe der Immobilie davon ab, dass die Zahlung erfolgt ist, das ist aber nicht mit einer Wirksamkeit des Vertrages zu verwechseln.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen