Hallo,
ich überlege ein Haus aus einer Erbengemeinschaft zu erwerben. Ist es richtig, dass bei einem Kauf innerhalb der Erbengemeinschaft keine Grunderwerbsteuer fällig wird (kein direkter Verwandtschaftsgrad)?
Und wie sieht es aus, wenn ich das Haus alleine erwerbe und danach eine notarielle Vereinbarung mit meinem Partner aufsetze, bei der im Falle einer Trennung meinem Partner die Hälfte der Immobile zusteht?
Für die Hilfe vielen Dank im voraus!
Viele Grüße
Fruchti
Grunderwerbsteuer Erbengemeinschaft
17. Oktober 2019
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Frage vom 17. Oktober 2019 | 15:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunderwerbsteuer Erbengemeinschaft
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2019 | 17:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47464 Beiträge, 16804x hilfreich)
Zitat:Ist es richtig, dass bei einem Kauf innerhalb der Erbengemeinschaft keine Grunderwerbsteuer fällig wird (kein direkter Verwandtschaftsgrad)?
Ja, das ist richtig, d.h. wenn der Käufer bereits Teil der Erbengemeinschaft ist.
Zitat:Und wie sieht es aus, wenn ich das Haus alleine erwerbe und danach eine notarielle Vereinbarung mit meinem Partner aufsetze, bei der im Falle einer Trennung meinem Partner die Hälfte der Immobile zusteht?
Sofern der Partner dabei nicht als Miteigentümer in das Grundbuch eingetragen wird, fällt auch keine Grunderwerbsteuer an. Eine Absicherung z.B. über die Eintragung einer Grundschuld unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.
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