Grunderwerbsteuer - Kaufpreis oder Wert des Hauses entscheidend?

8. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)
Grunderwerbsteuer - Kaufpreis oder Wert des Hauses entscheidend?

Hallo

Ich habe folgende Situation:

Ich kaufe für 25000 Euro den hälftigen Teil eines Einfamilienhauses. Also werde Miteigentümer mit meiner Lebensgefährtin zusammen und zahle dafür an ihren Exmann 25000 Euro Ablöse.

Nun stellt sich hier die Frage, ob die Grunderwerbsteuer von den 25000, oder vom Wert des Hauses abhängen

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 152x hilfreich)

Vom Kaufpreis.



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#2
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 347x hilfreich)

Sicher, dass es nur 25 T€ sind. Werden da nicht Schulden mit übernommen?

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#3
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)

Es sind zur zeit ca 40 TSD noch zu tilgen. Klar, das ich die mitübernehme, oder wir. Sie besitzt ja schon das Haus zur hälfte und hat ihre grunderwerbsteuer damals bezahlt. einzig und alleine die übernahme (ablöse?)25tsd dürften dann doch berechnet werden? Unser Banker war sich auch nicht sicher

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#4
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)

Es sind zur zeit ca 40 TSD noch zu tilgen. Klar, das ich die mitübernehme, oder wir. Sie besitzt ja schon das Haus zur hälfte und hat ihre grunderwerbsteuer damals bezahlt. einzig und alleine die übernahme (ablöse?)25tsd dürften dann doch berechnet werden? Unser Banker war sich auch nicht sicher

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#5
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 152x hilfreich)

quote:
Klar, das ich die mitübernehme


Was steht denn im Kaufvertrag ?

Die Übernahme von Verbindlichkeiten ist natürlich auch Teil des Kaufpreises und damit steuerpflichtig.



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#6
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)

die 47000, die noch abzuzahlen sind, verändern garnichts. die werden in dem sinne von meiner lgf weiter abgetragen
wenn, dann müßte doch die hälfte der 47000 berechnet werden

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48941 Beiträge, 17226x hilfreich)

Wie jetzt?

Deine Freundin schenkt Dir quasi 23.500€? Das dürfte dann aber Schenkungssteuer auslösen. Und die ist in dem Fall höher als die Grunderwerbsteuer.

Was steht denn im Kaufvertrag zur Übernahme des Darlehens?



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