Hi zusammen,
ich habe ein Grundstück erworben, Bauträgerfrei und erschlossen, vermessen.
Nun ist bei der Suche eines Bauträgers der Immobilienmakler, der mir das Grundstück verkauft hat, auch in der Lage für mich ein Schlüsselfertiges Konzept zu erstellen und mir ein Haus bauen zu lassen.
Ich bin also nicht gebunden mit ihm zu bauen, habe andere Angebote und die Kaufabwicklung ist 4 Wochen her. Auch beim Notar gab es keine verpflichtenden Angaben zu dem was ich oder wie ich bauen soll.
Meine Frage nun: Wird das Finanzamt auf mich zugehen und Grunderwerbsteuer auf das Haus einfordern, wenn ich nun mit selbigem baue? Oder ist die Vertragsfreiheit hier ausreichend.
Würde das Finanzamt hier überhaupt informiert werden? Notar gibt es in meinem Fall ja nur bei Grundstückskauf, der Rest ist ja "nur" eine Beauftragung.
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Genna
Grunderwerbsteuer auf Grundstück und Haus, trotz Bauträgerfreiheit?
29. Januar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 29. Januar 2020 | 14:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunderwerbsteuer auf Grundstück und Haus, trotz Bauträgerfreiheit?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 29. Januar 2020 | 22:45
Von
Status: Unbeschreiblich (49448 Beiträge, 17382x hilfreich)
Zitat:Wird das Finanzamt auf mich zugehen und Grunderwerbsteuer auf das Haus einfordern, wenn ich nun mit selbigem baue?
Ja, das ist möglich.
Zitat:Oder ist die Vertragsfreiheit hier ausreichend.
Bei einem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag muss der Käufer beweisen, dass kein einheitliches Vertragswerk vorliegt. Das Berufen auf die Vertragsfreiheit oder die Vorlage von Gefälligkeitsangeboten anderer Bauunternehmen reicht nicht.
BFH-Urteil vom 23.11.1994 (II R 53/94)
Zitat:Würde das Finanzamt hier überhaupt informiert werden?
Die Mitteilung kann indirekt über die Steuererklärung des Immobilienmaklers erfolgen.
Es liegt zwar bei der dargestellten Sachlage kein einheitliches Vertragswerk vor, aber man geht das Risiko ein, dass das später im Zweifel nicht bewiesen werden kann.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
291.412
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten