Große Überraschung - Eine telefonische Nachfrage beim Finanzamt ergab, dass man dort der Meinung ist, dass auch Grunderwerbsteuer anfällt, wenn eine Immobilie auf einem Erbbaugrundstück erworben wird, für das zusätzlich im Jahr noch Pacht an den eigentlichen Besitzer, hier die Kirchengemeinde, zu zahlen ist!
Das kann doch wohl nicht sein, denn allein die Tatsache, dass ich Pacht zahle bedeutet ja bereits, dass ich nicht Besitzer bin und daher keinen Grund erworben habe, wofür die Grunderwerbsteuer ja wortwörtlich steht.
Oder wie sieht die werte und informierte Leserschaft das?
Grunderwerbsteuer auf gepachtetes Erbbaugrundstück
Haben Sie sich versteuert?
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Ein Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht, also eine Art Quasi-Grundstück. Es wird in vielerlei Hinsicht wie ein reales Grundstück behandelt. Ein dort stehendes Gebäude ist beispielsweise nicht etwas Bestandteil des Grundstücks, sondern des Erbbaurechts.
Bei der Grunderwerbsteuer wird ein Erbbaurecht auch wie ein Grundstück behandelt (§ 2 Abs. 2 GrEStG).
Das ist aber sehr ungerecht, nach meinem Empfinden. Unterliegt denn der volle Kaufpreis der Immobilie Grunderwerbsteuer, oder kann ein bestimmter Betrag, z.B. die Hälfte für den Wert des Hauses auf dem Grundstück abgezogen werden?
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Ein dort stehendes Haus ist wesentlicher (also untrennbarer) Bestandteil des Erbbaurechts. Die Steuer berechnet sich daher nach dem gesamten gezahlten Kaufpreis für Haus und Erbbaurecht.
Nicht einbezogen wird, falls im Kaufpreis enthalten, lediglich das sonstige miterworbene Zubehör, wie zB Wohnungseinrichtung, Möbel oder Maschinen.
Und was gerecht oder ungerecht ist - darüber kann man gerade bei Steuern wohl endlos diskutieren...
Wohl wahr...
Vielen Dank für die Klärung der Angelegenheit!
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