Grunderwerbsteuer bei Kauf von Grundstück und Haus von verschiedenen Personen

2. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Laudris
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunderwerbsteuer bei Kauf von Grundstück und Haus von verschiedenen Personen

Guten Tag zusammen,

wir haben in der Familie den Gedanken ein Haus von einem Bauträger zu kaufen. Unseren genauen Sachverhalt habe ich so noch nicht in den vielen Forenbeiträgen gefunden und ich habe alles durchgesucht. Wenn man uns hier helfen kann, wäre das super. Vielen Dank bereits jetzt an alle!

Es sei mal folgendes anzunehmen:
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Kaufpreis gesamt: 500.000€
Von Kaufpreis gesamt entallen auf Grundstück: 100.000€
Von Kaufpreis gesamt entfallen auf Haus: 400.000€

Der übliche Fall ist ganz klar: Die Mutter der Familie sei der Vertragspartner mit dem Bauträger. So muss die Mutter die Grunderwerbsteuer zahlen auf den gesamten Kaufpreis (500.000€), da beim Bauträger-Vertrag Grundstück und Haus eine vertragliche Einheit sind.

So, nun die Abwandlung mit unserem Sachverhatl:
Der Mutter alleine ist der Kauf von Grundstück und Haus zu teuer. Daher die Idee in der Familie, dass die Tochter das Grundstück von dem Bauträger abkauft und die Mutter den Bauträger das Haus auf das Grundstück der Tochter bauen lässt. Für den Bauträger wäre das kein Problem, der würde das machen.

Szenario 1: Die Mutter erhält von der Tochter ein Erbbaurecht zum individuell vereinbarten Preis von 0€ über 0 Jahre Dauer.

Meine Gedanken zu Szenario 1; stimmt das, was denkt ihr dazu?:
- Grunderwerbsteuer muss die Tochter zahlen auf den Grundstückskauf
- Grunderwerbsteuer muss die Mutter zahlen auf den Wert des Erbbaurechts (vermeintlich 0€) und den Wert des Hauses. Da das Erbbaurecht quasi von der Tochter an die Mutter verschenkt wurde beziehungsweise nur eine symbolische Pacht verlangt wird, setzt das Finanzamt einen üblichen Vergleichswert für das Erbbaurecht an. Somit ist die von der Mutter zu zahlende Grunderwerbsteuer auf das Erbbaurecht etwa so hoch, wie die Grunderwerbsteuer, welche die Tochter bereits beim Grundstückskauf gezahlt hat.
- Heißt in diesem Fall wird "zweifach" Grunderwerbsteuer auf das Grundstück gezahlt und "einfach" auf das Haus

Szenario 2: Die Mutter baut das Haus einfach ohne irgendwelche Formalien auf dem Grundstück der Tochter.

Meine Gedanken zu Szenario 2; stimmt das, was denkt ihr dazu?:
- Grunderwerbsteuer muss die Tochter zahlen auf den Grundstückskauf
- KEINE Grunderwerbsteuer muss von Mutter oder Tochter auf das Haus gezahlt werden. Bei verschiedenen Vertragsparteien von Grundstückskauf und Hauskauf kann es sich grundsätzlich nicht um einen in Grunderwerbsteuer-Sicht als zusammenhängend zu betrachtenden Vertrag handeln. Die Familie hat also die Grunderwerbsteuer auf das Haus gespart.
- Die Mutter hat keinerlei Eigentumsrechte an dem Haus, alles gehört auf dem Papier der Tochter.

Das mit der gesparten Grunderwerbsteuer finde ich interessant. Kennt ihr noch andere Szenarien, wie eine gute Familie bei dem Bauträger-Haus mit Grundstück die Grunderwerbsteuer auf das Haus sparen kann?

Danke und viele Grüße,
Laudris

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Als erstes sollte man sich bewusst sein, dass jede Gestaltung einen wirtschaftlichen Hintergrund braucht. Ist dieser ausschließlich „Steuern sparen" , läuft man Gefahr in den Bereich des Gestaltungsmißbrauch nach §42 AO zu kommen.

Zweitens sollte man im Auge behalten, dass das Sparen der GrESt schnell zum Pyrrhussieg werden kann! Unterliegt der „Kauf" des Hauses nicht mehr der GrESt, dann entfällt natürlich die Befreiung von der USt! D.h. der Kauf kann -muss aber nicht!- teurer werden als unter Berücksichtigung der GrESt! Das würde dann unter die Kategorie „Steuern sparen, egal was es kostet!" fallen!

taxpert

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The Beatles, Taxman

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