Grunderwerbsteuer bezahlt bei Kauf von Angehörigen

27. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Andy98765
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunderwerbsteuer bezahlt bei Kauf von Angehörigen

Hallo,

meine Frau und ich haben vor 10 Jahren das Haus der Mutter meiner Frau gekauft und Grunderwerbsteuer bezahlt. Jetzt habe ich durch einen Bekannten, der ebenfalls von seiner Mutter ein Haus gekauft hat, erfahren, dass in einem derartigen Fall keine Grunderwerbsteuer anfällt. Dies wurde mir inzwischen vom Finanzamt bestätigt. Jetzt meine Fragen:
1. Habe ich die Möglichkeit, dies Geld noch zurückzubekommen?
Lt. Finanzamt hatte ich damals eine einmonatige Widerspruchsfrist, die vorstrichen ist.
2. Die damalige Steuererklärung wurde duch einen Steuerberater gemacht. Muss er haften?
3. Oder muss der Notar haften? Er ist mit meiner Schwiegermutter zur Schule gegangen und kennt auch meine Familie sehr gut - weiss also, dass wir verwandt sind.

Gruß

Andreas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Grunderwerbsteuerfrei ist der Kauf von geradlinig Verwandten (Mutter) und auch der Kauf innerhalb von Eheleuten.
Dein Fall scheint aber so zu liegen, dass ihr als Eheleute ein Haus von einer Person (mutter) gekauft habt, zu dem nur einer von euch beiden geradlinig verwandt ist.
Demnach fällt für die zweite Person GrESt an und sofern keine weiteren Regelungen getroffen sind wäre die Bemessungsgrundlage der hälftige Kaufpreis.

Am besten prüfst du, ob die Höhe der Steuer evtl. mit den 50 Prozent hinkommt.

Und danach würde ich mal ein ernstes Wort mit deinem StB UND deinem Notar reden, denn die hätten dich zumindest informieren und/oder nach einer besseren Lösung suchen können.



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"Schtreicher, Mönchengladbach"

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#2
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo Schtreicher,
Du liegst falsch!

Den Abkömmlingen in gerader Linie stehen deren Ehegatten gleich. Es dürfte gar keine GrESt angefallen sein!

@ Andreas:
Gehe dem Steuerberater und dem Notar nur ordentlich auf die Nerven.
Das Finanzamt hart schon Recht, mit der Monatsfrist. Von denen bekommst Du nichts zurück.
Ich weiss leider nicht, wann Haftungsansprüche gegen den StB/Notar verjähren.



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"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

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