Hallo,
hoffentlich habe ich das richtige Forum für meine Frage gewählt.
Wir haben ein Grundstück mit einem alten Haus gekauft.
Dafür haben wir bereits Grunderwerbsteuer bezahlt, jedoch nur einen vorläufigen Bescheid bekommen.
Das alte Haus wurde nach dem Kauf abgerissen und ein neues Haus gebaut.
Nun möchte das Finanzamt auch noch Grunderwerbsteuer für das neue Haus von uns haben.
Wir müssen also Grunderwerbsteuer für das alte und nun auch noch für das neue Haus zahlen!
Ist das denn richtig so, oder reicht die Zahlung für das Grundstück mit altem Haus aus?
Kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage ist?
Danke
Ratloser Bauherr
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Grunderwerbsteuer jetzt auch für das neue Haus?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



In welchem Zusammenhang steht denn der Bauvertrag für das neue Haus mit dem Kaufvertrag für das Grundstück mit altem Haus? Auf diesen Zusammenhang kommt es entscheidend an.
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Grundstück wurde von einem Privatmann gekauft, das Haus von einer Baufirma.
Zwei Jahre vorher hatte mal ein Makler versucht, uns dieses Grundstück zusammen mit einem Haus der Firma zu verkaufen, hat aber nicht geklappt, da der Makler falsche Angaben gemacht hat. Der wurde dann auch von der Baufirma entlassen.
Wir haben dann trotzdem das Grundstück gekauft und das Haus gebaut.
Wir hätten auch eine andere Baufirma nehmen können, aber nach einigen Recherchen war diese am günstigsten.
Nun meint das Finanzamt, das wir für beides zahlen müssen, weil es früher zusammen angeboten wurde.
Das stimmt aber nicht, wir haben vom Grundstücksverkäufer und von der Baufirma die schriftliche Bestätigung, dass sie nichts miteinander zu tun haben.
Und nun, klagen?
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Zwei Jahre vorher hatte mal ein Makler versucht, uns dieses Grundstück zusammen mit einem Haus der Firma zu verkaufen
In so einem Fall wäre auch auf das neue Haus die Grunderwerbsteuer fällig.
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Nun meint das Finanzamt, das wir für beides zahlen müssen, weil es früher zusammen angeboten wurde.
Dann solltet Ihr dagegen vorgehen. Da das Ganze durchaus eine komplexe Rechtsmaterie ist, würde ich für das Verfassen des Einspuchs jedoch empfehlen, einen Steuerberater einzuschalten.
Woher weiß das Finanzamt eigentlich, dass das früher einheitlich angeboten wurde?
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Das Finanzamt hat den Makler gefragt, und der hat das ans Finanzamt weitergegeben.
Darauf berufen sie sich jetzt.
Wir hätten aber weder das Grundstück noch das Haus von der Firma kaufen müssen, bzw. das Haus auf ein anderes Grundstück stellen oder auf das Grundstück ein anderes Haus bauen können.
Einspruch hatten wir schon eingelegt, es hat jetzt 5!!! Jahre gedauert, bis das entschieden war - zwischendrin immer mal wieder ein Schreiben vom Finanzamt, dann von uns.
Trotz aller vorgelegten Bestätigungen der Hausfirma und des Grundstückbesitzers hat das Finanzamt nun den Einspruch zurückgewiesen.
Jetzt hilft wohl nur noch der Anwalt, oder?
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quote:
Jetzt hilft wohl nur noch der Anwalt, oder?
Das würde ich auch so sehen, wobei der erste Schritt wohl der Gang zum Steuerberater sein sollte. Ich fürchte, dass man hier beide Berufsgruppen in Anspruch nehmen muss.
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