Grunderwerbsteuer wie bezahlt man es richtig?

7. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
f9torv
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grunderwerbsteuer wie bezahlt man es richtig?

Guten Tag,

die Frage ist, was man bei einer Überweisung wegen der Zahlung der Grunderwerbsteuer angeben muss, damit die Zahlung auch beim Finanzamt gefunden und bearbeitet werden kann.

Leider kenne keinen der ein Haus gekauft und mir sagen könnte, was zu machen sei.

Ich sehe in den Bescheid über Grunderwerbsteuer nur ganz unten eine Bankverbindung vom Finanzamt und oben eine Steuernummer die ich nicht kenne.


In der Mitte steht dann noch sowas:
Sachverhalt Sie haben durch Kaufvertrag vom xxx beurkundet von Notar xxx, URNr ./AZ: 124/18 folgenden Grundbesitz von den unten aufgelisteten Vertragspartnern erworben:

Grundstück
Gemeinde: xxx
Straße und Hausnummer: xxx
Gemarkung: xxx
Flur / Flirstück: xxx

Vertragspartner
Name: xxx

Der Erwersvorgang unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEtG) der Grunderwerbsteuer.




Mein Gefühl sag man sollte im Verwendungszweck die Steuernummer angeben, die auf dem Brief steht (was man aber selber nicht kennt). aber bin mir zu unsicher. bitte um aufklärung. Danke schön.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47653 Beiträge, 16842x hilfreich)

Ja, die Steuernummer sollte angegeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Für die Grunderwerbsteuer wird eine sog. Einzelsteuernummer vergeben, die nicht mit der Veranlagungsteuernummer (Einkommensteuer) identisch ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von f9torv):

Mein Gefühl sag man sollte im Verwendungszweck die Steuernummer angeben, die auf dem Brief steht (was man aber selber nicht kennt). aber bin mir zu unsicher. bitte um aufklärung. Danke schön.


Ja natürlich. Die auf dem Bescheid festgehaltenen Datan wie Steuerart (Grunderwerbst), Steuernummer & co. sollten schon angegeben werden. Einmal erleichtert das die Verwaltung im FA und zweitens hast du einen Nachweis über die Entrichtung der Steuer.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Abgesehen von den bereits genannten Gründen führt die erleichterte, schnellere Zuordnung der Zahlung auch zu einer früheren Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung als Eigentümer erforderlich ist.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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