Hallo!
Ich bin Student und laufe dieses Jahr Gefahr, den Grundfreibetrag zu überschreiten, was mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre (Kindergeld müsste zurückgezahlt werden, ich müsste mich selber krankenversichern...). Folgendes Beispiel:
Ich habe 5000€ mit Aktiengeschäften verdient (und werde keine weiteren Geschäfte dieses Jahr tätigen) und 3500€ als Praktikant. Insgesamt habe ich also ein Einkommen von 8500€, was über dem Grundfreibetrag von 7664€ liegt. Allerdings besitze ich auch noch einen Verlustvortrag aus Aktiengeschäften in Höhe von 4000€. Kann ich mit der Anrechnung des Verlustvortrages verhindern, dass das Kindergeld zurückgezahlt werden muss und ich mich selber krankenversichern muss?
Danke!
Grundfreibetrag - Hilfe!!!
27. Mai 2005
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Frage vom 27. Mai 2005 | 14:03
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundfreibetrag - Hilfe!!!
#1
Antwort vom 27. Mai 2005 | 14:26
Von
Status: Unbeschreiblich (50077 Beiträge, 17548x hilfreich)
Vom Gehalt als Praktikant werden noch mindestens 920€ Werbungskostenpauschale abgezogen. Damit bist Du dann schon unter der Grenze von 7.640€.
#2
Antwort vom 27. Mai 2005 | 18:20
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke! Aber wie sieht es mit meiner Frage zum Verlustvortrag aus?
Und zur Werbungskostenpauschale: die Werbungskosten durch die Aktiengeschäfte sind schon >920€
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Mai 2005 | 14:27
Von
Status: Unbeschreiblich (50077 Beiträge, 17548x hilfreich)
Die Werbungskosten aus den Aktiengeschäften haben nichts mit der Werbungskostenpauschale bei Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu tun.
Diese Pauschale in Höhe von 920€ bleibt Dir also erhalten unabhängig von der Höhe der Werbungskosten für die Aktiengeschäfte.
Für die Einkommensgrenze bei Kindergeld und Krankenversicherung zählt der Verlustvortrag nicht.
#4
Antwort vom 31. Mai 2005 | 21:59
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank!
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