Grundfreibetrag - Hilfe!!!

27. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
NightFly
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundfreibetrag - Hilfe!!!

Hallo!

Ich bin Student und laufe dieses Jahr Gefahr, den Grundfreibetrag zu überschreiten, was mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre (Kindergeld müsste zurückgezahlt werden, ich müsste mich selber krankenversichern...). Folgendes Beispiel:

Ich habe 5000€ mit Aktiengeschäften verdient (und werde keine weiteren Geschäfte dieses Jahr tätigen) und 3500€ als Praktikant. Insgesamt habe ich also ein Einkommen von 8500€, was über dem Grundfreibetrag von 7664€ liegt. Allerdings besitze ich auch noch einen Verlustvortrag aus Aktiengeschäften in Höhe von 4000€. Kann ich mit der Anrechnung des Verlustvortrages verhindern, dass das Kindergeld zurückgezahlt werden muss und ich mich selber krankenversichern muss?

Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Vom Gehalt als Praktikant werden noch mindestens 920€ Werbungskostenpauschale abgezogen. Damit bist Du dann schon unter der Grenze von 7.640€.

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#2
 Von 
NightFly
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Aber wie sieht es mit meiner Frage zum Verlustvortrag aus?

Und zur Werbungskostenpauschale: die Werbungskosten durch die Aktiengeschäfte sind schon >920€

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Die Werbungskosten aus den Aktiengeschäften haben nichts mit der Werbungskostenpauschale bei Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu tun.

Diese Pauschale in Höhe von 920€ bleibt Dir also erhalten unabhängig von der Höhe der Werbungskosten für die Aktiengeschäfte.

Für die Einkommensgrenze bei Kindergeld und Krankenversicherung zählt der Verlustvortrag nicht.

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#4
 Von 
NightFly
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

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