Grundlage für die EK-Steuer-Berechnung

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Sapanta
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundlage für die EK-Steuer-Berechnung

Hallo,

ich habe im Nov/Dez 03 Dienstleistungen erbracht und die Rechnung jedoch erst im Jan 04 gestellt.

Meine Frage:
- muss ich den Rechnungsbetrag in der Einkommensteuer 2003 oder 2004 berücksichtigen. Ist das Rechnungsdatum oder die Leistungserbringung ausschlaggebend?

- z.Zt. findet bei mir die Sollversteuerung statt - das betrifft jedoch nur die Umsatszsteuer, oder??

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,
die USt-Sollversteuerung scheint ein Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit zu sein. Aus der Abgabenordnung §§ 140, 141 ergibt sich, ob Buchführungspflicht besteht. Wenn Sie bilanzieren, ist der Rechnungsbetrag im Jahr 2003 noch als Forderung zu erfassen ggf. unter der Rubrik unfertige Arbeiten
M.E. sollte ganz klar steuerliche Rat eingeholt werden. Gerne stehe ich über rama123@mercedes-benz-portal.de für eine Rückmail bereit.
Anm.: An o.a. Adresse schaue ich regelmäßig am Wochenende nach Posteingängen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen