Hallo,
ich habe im Nov/Dez 03 Dienstleistungen erbracht und die Rechnung jedoch erst im Jan 04 gestellt.
Meine Frage:
- muss ich den Rechnungsbetrag in der Einkommensteuer 2003 oder 2004 berücksichtigen. Ist das Rechnungsdatum oder die Leistungserbringung ausschlaggebend?
- z.Zt. findet bei mir die Sollversteuerung statt - das betrifft jedoch nur die Umsatszsteuer, oder??
Grundlage für die EK-Steuer-Berechnung
12. Januar 2004
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Frage vom 12. Januar 2004 | 14:33
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundlage für die EK-Steuer-Berechnung
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#1
Antwort vom 12. Januar 2004 | 19:46
Von
Status: Schüler (166 Beiträge, 45x hilfreich)
Hallo,
die USt-Sollversteuerung scheint ein Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit zu sein. Aus der Abgabenordnung §§ 140, 141 ergibt sich, ob Buchführungspflicht besteht. Wenn Sie bilanzieren, ist der Rechnungsbetrag im Jahr 2003 noch als Forderung zu erfassen ggf. unter der Rubrik unfertige Arbeiten
M.E. sollte ganz klar steuerliche Rat eingeholt werden. Gerne stehe ich über rama123@mercedes-benz-portal.de für eine Rückmail bereit.
Anm.: An o.a. Adresse schaue ich regelmäßig am Wochenende nach Posteingängen
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