Grundsatz-Frage zur Werbungskostenpauschale / Arbeitnehmer-Pauschbetrag

29. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Destino30
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsatz-Frage zur Werbungskostenpauschale / Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Hallo zusammen,

wie im Betreff ersichtlich, habe ich eine Verständnisfrage zum Thema Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer aus nicht-selbstständiger Arbeit.

Für das Veranlagungszeitraum 2022 betrug der Pauschbetrag ja 1200 €.

Jetzt lese ich auf Seiten oft "wird automatisch bei der Einkommensteuererklärung festgesetzt" aber auch, dass diese Pauschale "zu Ein-Zwölftel (1/12) bereits durch den Arbeitgeber berücksichtigt wird" und somit das Netto etwas höher ist.

Als Beispiel zu einer ledigen Person mit Lohnsteuerklasse 1 - ist das IMMER und in jedem Fall so, dass der Pauschbetrag automatisch zu 1/12 vom AG abgezogen wird?

Was passiert dann bei der Einkommenssteuererklärung - wird mir (wenn ich mit meinen Werbungskosten unter der Pauschale liege) der Pauschbetrag erneut von meinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, obwohl das doch scheinbar vom AG schon erstattet wird?

Ich habe scheinbar ein Verständnisproblem, weil für mich die beiden Punkte widersprüchlich sind.

Danke vorab!

Mit freundlichen Grüßen
Destino30

-- Editiert von User am 29. Mai 2023 18:54

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Ganz grobes Beispiel zum Verständnis:

Wenn Du im Monat 3.100 € brutto verdienst, behält dein ArbG 1/12 der Steuer ein, die auf 36.000 € Einkünfte im Jahr entfallen.

In der Steuererklärung gibst Du aber 37.200 € Bruttoeinkommen an. Hast Du keine oder geringere WK, werden davon 1.200 € automatisch abgezogen, so dass die Jahressteuer auch für 36.000 € Einkünfte berechnet wird.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
Destino30
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo taxpert,
Danke für deine Antwort.

Was genau ist damit gemeint, das der AG sie „einbehält"?
Ich lese das so, dass ich also im Monat bei Gehaltsabrechnung nicht den vollen Lohnsteuersatz zahle, sondern weniger, da der Arbeitgeber davon ein Teil beibehält.

Bedeutet, in der Lohnsteuerbescheinigung unter dem Jahresbrutto ist also der Gesamtbetrag inkl. Werbekostenpauschale enthalten, habe also aus dem Verständnis heraus „mehr Einkünfte gehabt" - die aber dann in der Einkommensteuererklärung abgezogen werden und somit +- 0. ich habe mehr netto im Monat und im Falle dessen dass ich keine oder weniger WK hatte, bin ich bei der Steuererklärung so berücksichtigt das ich auf 0 komme, weil ja dann nur mein „echter" Jahresbrutto bei den weiteren Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung betrachtet wird ?

-- Editiert von User am 29. Mai 2023 19:42

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#3
 Von 
Destino30
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

-

-- Editiert von User am 29. Mai 2023 19:44

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Destino30
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

-

-- Editiert von User am 29. Mai 2023 19:44

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Destino30):
Ich lese das so, dass ich also im Monat bei Gehaltsabrechnung nicht den vollen Lohnsteuersatz zahle, sondern weniger, da der Arbeitgeber davon ein Teil beibehält.


Das bedeutet, dass der AG Dir nur das Nettogehalt auszahlt und die Lohnsteuer direkt an das Finanzamt abführt.

Zitat (von Destino30):
Bedeutet, in der Lohnsteuerbescheinigung unter dem Jahresbrutto ist also der Gesamtbetrag inkl. Werbekostenpauschale enthalten, habe also aus dem Verständnis heraus „mehr Einkünfte gehabt" - die aber dann in der Einkommensteuererklärung abgezogen werden und somit +- 0. ich habe mehr netto im Monat und im Falle dessen dass ich keine oder weniger WK hatte, bin ich bei der Steuererklärung so berücksichtigt das ich auf 0 komme, weil ja dann nur mein „echter" Jahresbrutto bei den weiteren Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung betrachtet wird ?


Nein, das bedeutet, dass der AG bei der Berechnung der Lohnsteuer bereits automatisch berücksichtigt, dass Dir der Werbungskostenpauschbetrag zusteht.

Das Finanzamt berücksichtigt ebenfalls automatisch den Werbungskostenpauschbetrag, so dass sich das ausgleicht. Nur wenn man Werbungskosten hat, die den Werbungskostenpauschbetrag übersteigen, dann führt das zu einer Steuererstattung.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

nochmal anders: Der Arbeitgeber rechnet die Steuern nach der Lohnsteuertabelle* ab. Da ist der Werbungskostenpauschbetrag (und einiges mehr) bereits eingerechnet.

Das Finanzamt nimmt allerdings die Einkommensteuertabelle*, da ist außer dem Grundfreibetrag nichts eingerechnet. Daher werden dort u.a. auch die Werbungskosten - mindestens der Pauschbetrag - direkt vom Einkommen abgezogen (immer vom Bruttoeinkommen).
Heraus kommt das zu versteuernde Einkommen, und auf dessen Basis wird dann die Steuer berechnet. Die bereits gezahlte Steuer (Lohnsteuer) wird davon natürlich abgezogen, unterm Strich bleibt denn eine vergleichsweise kleine Nachzahlung oder Erstattung.

Ist ein etwas anderer Rechenweg, im Ergebnis aber fast identisch.

*die Tabellen gibt es nicht mehr, aber man sagt es immer noch so

Stefan

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