Grundsteuer Einheitswertbescheid, Grundsteuer Meßbescheid

3. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)
Grundsteuer Einheitswertbescheid, Grundsteuer Meßbescheid

Hallo
Ich hoffe, dass hier mir jemand einen Rat geben kann.

Es geht um die oben genannten Bescheide. Zur Historie:

Ich habe 2011 eine Dachgeschoßwohnung gekauft und habe diese im Laufe der letzten Jahre saniert und ausgebaut. Im wesentlichen wurde in das Dach große Dachgauben eingebaut und so die Wohnung geräumiger.

Vom Finanzamt bekam ich die Aufforderung die erforderlichen Angaben zur Wohnfläche zu machen. Auf die Frage nach welcher DIN die Wohnfläche zu berechnen ist, wurde mir von der zuständigen Dame beim Finanzamt empfohlen einfach die Baupläne einzureichen. Das würde reichen, denn der Architekt habe ja die Wohnfläche ja bereits grob berechnet.

In den genehmigten Bauplänen wurden die zu erwartenden Wohnflächen und umbauter Raum wie folgt
nach DIN 283 (Wohnfläche) und DIN 277 (Umbauter Raum) berechnet. Diese Pläne habe ich nach Vorschlag des Finanzamtes auch eingereicht.

Nach DIN 277 ergab sich folgendes:
- Bestand gesamt 132,73 m²
- Neuer Zustand gesamt 141,18 ²
Dazu muß ich sagen, meine private Berechnung war relativ genau und hat nur geringfügig mehr ergeben.

Vor ca 1 Wochen habe ich nun den Bescheid bekommen. Ich bin über die "Preissteigerungen" der Finanzbehörde nun doch erstaunt.

Einheitswerte:
5.266€ (1997)
9.254€ (2012, Neufestsetzung nach Kauf der Wohnung)
15.543€ (2018, Neufestsetzung nach Ausbau der Wohnung)

Steuermeßbetrag
? (1977) war nicht mehr zu ermitteln
32,39€ (2012)
54,40€ (2018)

Ich verstehe von der Materie null und kämpfe schon alleine mit den Begriffen.

Es wurde eine Wohnfläche von 149 m² bei der Jahresrohmiete zugrunde gelegt. In den Bauplänen stehen nur 141 m²

Es wurde nach meiner Meinung nach nicht berücksichtigt, dass ich gar nicht der Besitzer eines Teiles der Wohnung bin. Darauf hatte ich hingewiesen. Hintergrund: Ich habe die Wohnung plus Sondernutzungsrecht für eine weitere Wohnfläche gekauft. Dieser Teil ist eigentlich Gemeinschaftseigentum, das ich aber alleine nutze (notariell eingetragen)

Meine Fragen
1. Lohnt sich ein Einspruch?
2. Welchen Fachmann kann ich mit der Prüfung beauftragen?

Danke für dir Unterstützung.


Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47490 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Grundsteuermessnetrag beträgt 0,35% des Einheitswertes, so dass der fehlende Wert für 1977 leicht zu ermitteln ist.

Im Übrigen ist so eine Frage in einem Forum kaum zu beantworten. Du solltest Dich daher an einen Steuerberater wenden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Grundsteuermessnetrag beträgt 0,35% des Einheitswertes, so dass der fehlende Wert für 1977 leicht zu ermitteln ist.

Im Übrigen ist so eine Frage in einem Forum kaum zu beantworten. Du solltest Dich daher an einen Steuerberater wenden.


Danke für die Antwort.

Muß jeder Steuerberater sich damit auskennen? Ich bin bei einer Lohnsteuerhilfe, aber ich bin mir nicht sicher, ob die sich damit auskennen. Gibt es noch andere Fachleute?

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.958 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen