Grundsteuer-Erklärung verweigen, neue Beiträge nicht zahlen?

26. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
woodland187
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)
Grundsteuer-Erklärung verweigen, neue Beiträge nicht zahlen?

Hallo,

ich habe diese Grundsteuererklärung schon gemacht, und auch meinen Steuermessbetrag bekommen, der mir nach meinen Berechnungen eine 3-fach hohe Grundsteuer (bisher war sehr günstig) machen könnte, man wird es sehen.

Jedenfalls sagt ein Bekannter von mir der in der nähe Wohnt, er hätte diese Grundsteuererklärung bisher nicht abgegeben und wäre auch nicht bereit die neue Steuer zu bezahlen.

Ich würde gerne mal wissen, wenn jemand gar keine Angaben übermittelt hat, wie geht das Finanzamt dann vor? Darf es schätzen? Oder besorgen die sich die Daten von den entsprechenden Ämtern?

Es kann doch nun wirklich nicht sein dass jemand der nichts macht, gerade bei öffentlichen Behörden und Ämtern so ohne weiteres damit durchkommt.

Wie ist das denn wenn man alle aufforderungen ignoriert und nicht mitwirkt?

Kann man denn dann im Januar 2025 überhaupt einen rechtskräftigen Grundsteuerbescheid bekommen?


danke und Gruß

-- Editiert von User am 26. November 2024 20:38

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125906 Beiträge, 40554x hilfreich)

Zitat (von woodland187):
Es kann doch nun wirklich nicht sein dass jemand der nichts macht, gerade bei öffentlichen Behörden und Ämtern so ohne weiteres damit durchkommt.

Nö, kommt er auch nicht - es dauert dann halt nur, bis die Vollstrecker kommen, aber dann wird es teuer ...



Zitat (von woodland187):
er hätte diese Grundsteuererklärung bisher nicht abgegeben

Da gibt es diverse Maßnahmen, Schätzung, Zwangsgeld etc. ...



Zitat (von woodland187):
wäre auch nicht bereit die neue Steuer zu bezahlen

Muss er auch nicht. Der Staat hat da einen Abholservice. Ist mit den ganzen Straf- und Säumniszuschlägen, Gerichts- und Vollstreckungskosten dann am Ende halt echt teuer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2216 Beiträge, 760x hilfreich)

Zitat (von woodland187):
Darf es schätzen?

Ja, auf Grundlage der dem Amt bekannten Daten.
Zitat (von woodland187):
Wie ist das denn wenn man alle aufforderungen ignoriert und nicht mitwirkt?

Wie bei allen anderen Bescheiden auch.
Die Abgabe wird notfalls mit der Festsetzung (und Eintreibung) von Zwangsgeld erwirkt. Auch eine Schätzung ist ggf. möglich. Bei Zahlungsunwilligkeit gibt es diverse Möglichkeiten (Pfändung, Hausbesuch).
Zitat (von woodland187):
Kann man denn dann im Januar 2025 überhaupt einen rechtskräftigen Grundsteuerbescheid bekommen?

Auch ein Grundsteuerbescheid auf Grundlage eines geschätzten Grundsteuermessbetrags ist rechtlich einwandfrei. Voraussichtlich steht er lediglich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, d. h. er kann einfacher abgeändert werden.

Ums Zahlen kommt erst einmal keiner rum. Das versuchen die Reichsbürger dauernd. Und lernen alle, dass die dunkle Seite der Macht am längeren Hebel sitzt. :devil:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#3
 Von 
woodland187
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

(Editiert und geschlossen - Ihr Reichsbürger-Anarcho-Politkram ist hier nicht erwünscht!)

-- Editiert von Moderator am 27. November 2024 18:30

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