Ich bin Miteigentümer eines Grundstückes. Gleichzeitig bin ich auch Eigentümer zweier Stellplätze in der Tiefgarage, die sich unterhalb des Grundstückes befindet.
Jetzt soll ich sowohl für meine Wohnung, wie auch für die beiden Stellplätze Grundsteuer bezahlen.
Die Tiefgarage wurde im Erbbaurecht errichtet. Erbbaurechtgeber ist die Eigentümergemeinschaft.
-- Editiert von Moderator topic am 10. Januar 2025 14:38
-- Thema wurde verschoben am 10. Januar 2025 14:38
Grundsteuer ein Grundstück aber 2x Grundsteuer? wie ist das möglich
10. Januar 2025
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Frage vom 10. Januar 2025 | 14:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsteuer ein Grundstück aber 2x Grundsteuer? wie ist das möglich
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#1
Antwort vom 10. Januar 2025 | 17:31
Von
Status: Unbeschreiblich (126885 Beiträge, 40721x hilfreich)
ZitatJetzt soll ich sowohl für meine Wohnung, wie auch für die beiden Stellplätze Grundsteuer bezahlen. :
Logischerweise ...
Wo konkret ist jetzt das Problem?
#2
Antwort vom 10. Januar 2025 | 17:48
Von
Status: Unbeschreiblich (48819 Beiträge, 17195x hilfreich)
ZitatDie Tiefgarage wurde im Erbbaurecht errichtet. Erbbaurechtgeber ist die Eigentümergemeinschaft. :
Wie geht das denn? Bist Du Dir sicher?
Ich würde vermuten, dass das hier eine Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum vorgenommen wurde.
Und jetzt?
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