Guten Abend,
ich hätte folgende Fragestellung: In 11/2023 wurden landwirtschaftliche Nutzflächen verkauft. Die Grundbucheintragung erfolgte erst in 05/2024. Die Gemeinde hat mir für diese Flächen einen Grundsteuerbescheid 2025 zugestellt. Ich habe das Finanzamt angerufen und mir wurde gesagt, dass sie schlichtweg mit anderen beschäftigt sind und zwar mit den vielen Grundsteuer-Widersprüchen und mein Anliegen hinten angestellt wird. Tiefstes Bedauern ihrerseits, aber keine Zeit für eine Korrektur. Es kann erheblich dauern und die Maßeinheit können durchaus Jahre sein. Unheimlich dreist in meinen Augen, was wäre, wenn es umgekehrt wäre.
Dann die Gemeinde angerufen und wie immer, sind die anderen Schuld. Die Gemeinde kann den fehlerhaften Bescheid, der auf einen früheren zeitlichen Ursprung beruht, als die Flurstücke noch mir gehörten, nicht ändern. Das ist mir vollkommen klar, aber sie kann ihren fehlerhaften oder nicht aktuellen Bescheid doch aussetzen. Ich habe bei beiden Ämtern Widerspruch eingelegt und alles ausführlich geschildert und haarklein die neuen Besitzer angegeben. Die eigentliche Widerspruchsfrist für den Finanzamtbescheid ist natürlich rum, da ich zu diesen Zeitpunkt natürlich nicht wusste, dass mir die Gemeinde 15 Monate später diesen Grundsteuerbescheid für Grundstücke, die mir nicht mehr gehören, schicken würde. Der FA-Bescheid kam ungefähr 4 Wochen vor Unterzeichnung des Kaufvertrages.
Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Ich habe eine Antwort auf den Widerspruch der Gemeinde erhalten und sie möchten auch den Widerspruch ans Finanzamt sehen etc. Sie haben mir auch mitgeteilt, dass nach Ablauf des Jahre, in dem der Verkauf stattfand, der neue Besitzer den Abgabenbescheid erhalten muss. Also sie bestätigen damit indirekt, dass ihr Bescheid nicht korrekt ist. Das Geld möchten sie aber zu Unrecht von mir haben.
Das gleiche Prozedere gab es noch einmal später. 04/2024 verkauft und 08/2024 dann der Grundbucheintrag.
Ein generell Frage: Was ist für solch eine Problematik maßgebend; das Datum des Kaufvertrages oder das Datum des Grundbucheintrages?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Viele Grüße
-- Editiert von Moderator topic am 7. Juli 2025 03:37
-- Thema wurde verschoben am 7. Juli 2025 03:37
Grundsteuerbescheid, obwohl Grundstück verkauft ist ... Finanzverwaltung ist mit anderen beschäftigt
6. Juli 2025
Thema abonnieren
Frage vom 6. Juli 2025 | 21:35
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsteuerbescheid, obwohl Grundstück verkauft ist ... Finanzverwaltung ist mit anderen beschäftigt
#1
Antwort vom 6. Juli 2025 | 22:25
Von
Status: Student (2751 Beiträge, 657x hilfreich)
Zitat :Ein generell Frage: Was ist für solch eine Problematik maßgebend; das Datum des Kaufvertrages oder das Datum des Grundbucheintrages?
Der Eintrag im Grundbuch, soweit ich weiß.
Entweder geht es um Kleinigkeiten oder man hat das entsprechende Kapital, sodass es "penauts" sind.
Frage Deine Steuerberater oder warte einfach ab oder beauftrage einen Fachanwalt.
#2
Antwort vom 6. Juli 2025 | 23:29
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich muss ehrlich sagen, Begriffe wie Penauts sind fehl am Platze. Und auf was soll ich warten? Den Bescheid habe ich ja schon. Warum sollen Privatpersonen immer einen Steuerberater haben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Juli 2025 | 09:20
Von
Status: Student (2734 Beiträge, 763x hilfreich)
Nö, schlicht dem Chaos geschuldet, dass die Politik verursacht hat!Zitat :Unheimlich dreist in meinen Augen,
Weder das eine noch das andere! Maßgeblich ist der im Vertrag festgehaltene Termin Übergang Nutzen, Lasten und Gefahr!Zitat :Ein generell Frage: Was ist für solch eine Problematik maßgebend; das Datum des Kaufvertrages oder das Datum des Grundbucheintrages?
Und genau das ist auch die Lösung deines Problems!
Steuerschuldner bleibst Du solange die Zurechnungsfortschreibung nicht durchgeführt wurde. Zivilrechtlich geht die Pflicht jedoch mit Übergang Nutzen, LASTEN und Gefahr auf den Erwerber über. Auch steuerrechtlich wird der neue Eigentümer zwar nicht Steuerschulder, aber zumindest Haftungsschuldner, §11 Abs.2 GrStG.
Im Normalfall erledigen dass alter und neuer Eigentümer einvernehmlich in dem der Gemeinde schlicht das Konto des neuen Eigentümers für die Abbuchung genannt wird, auch wenn der Steuerbescheid noch auf den alten Eigentümer läuft.
taxpert
#4
Antwort vom 7. Juli 2025 | 20:18
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Dank dir taxpert für die Aussagen.
Zitat :Nö, schlicht dem Chaos geschuldet, dass die Politik verursacht hat!
Das kann man sehen, wie man will. Auch die ausführende Behörde könnte immer mal solche Fälle ziehen und nach und nach abarbeiten, anstatt zu sagen, wir lassen die jetzt prinzipiell liegen.
Zitat :Weder das eine noch das andere! Maßgeblich ist der im Vertrag festgehaltene Termin Übergang Nutzen, Lasten und Gefahr!
Es wird ja nicht generell bezweifelt, dass der in meinen Augen zu Unrecht zahlende Verkäufer das Geld irgendwann wiederbekommt (oder auch nicht), sondern dass er jahrelang ungerechtfertigt zur Kasse gebeten wird, weil zum x-ten Mal die Ämter ihre Arbeit nicht machen. Zumal auf dem Grundsteuerbescheid noch andere Abgaben fußen! Ich hätte noch ein anderes Beispiel ... die Gemeinde zieht das Vorkaufsrecht und macht danach ... nichts! Ein Jahr lang, bis der Verkäufer alles selbst in die Hand nimmt und versäumt auch hierbei sämtliche Fristen, z.B. hat man das bis heute noch nicht den Verkäufer mitgeteilt. Frist waren 2 Monate. Da es in diesem Fall aber um wenig geht, habe ich das inkl. ständige Ermahnungen laufen lassen.
Der Passus lautet:
Der Verkäufer hat dem Käufer den Besitz und die Nutzungen Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung zu verschaffen. Mit Besitzübergang - spätestens jedoch bei Eintritt von Zahlungsverzug - gehen öffentliche sowie private Lasten, Haftung, Verkehrssicherung und die Gefahr der unverschuldeten Zerstörung oder Beschädigung des Vertragsobjekts auf den Käufer über.
Zitat :Im Normalfall erledigen dass alter und neuer Eigentümer einvernehmlich in dem der Gemeinde schlicht das Konto des neuen Eigentümers für die Abbuchung genannt wird, auch wenn der Steuerbescheid noch auf den alten Eigentümer läuft.
Das wäre in Ordnung, aber hier bei den (nicht) handelnden Akteuren nicht machbar. Da käme dann wieder die Datenschutzkeule und was denn alles nicht ginge. Diese Möglichkeit habe ich schon im Gespräch anklingen lassen, aber im tiefsten provinziellen Osten nicht machbar.
Maßgeblich ist immer das Datum des Grundbucheintrages, wie weiter oben schon geschrieben wurde. Wer am 1. des Jahres im Grundbuch steht, zahlt ohne separate vertragliche Regelung für das komplette Jahr, obwohl es der Käufer schon komplett nutzt.
#5
Antwort vom 8. Juli 2025 | 07:42
Von
Status: Student (2453 Beiträge, 854x hilfreich)
Zitat :weil zum x-ten Mal die Ämter ihre Arbeit nicht machen
Die machen ihre Arbeit, das kann ich Dir versichern.
Nur ist die Arbeit mit dem vorhanden Personal nicht mehr machbar.
Die Finanzämter arbeiten (zumindest in Bayern, in den anderen Ländern dürfte es aber ähnlich sein) schon seit Jahrzehnten mit einer permanenten Unterbesetzung (derzeit in Bayern ca. 15 %).
Dazu kommt, dass jetzt (ganz überraschend) viele Bearbeiter in Pension gehen und gar nicht genügend Nachwuchs gewonnen werden kann, wie aktuell benötigt und zur Abwechslung auch mal tatsächlich eingestellt werden würde.
Wenn jetzt dann noch so eine "kleine" Zusatzarbeit wie die Grundsteuerreform dazu kommt, bei der alleine in meinem Bundesland mehr als 8 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet werden mussten, dann bricht das System halt zusammen.
Dieser Kraftakt konnte nur gestemmt werden, weil man Personal aus allen möglichen Bereichen abgezogen hat.
Dafür ist dort halt die Arbeit liegen geblieben. Das wurde jetzt zurückgefahren, auch wenn noch laaange nicht alle Arbeiten in der Bewertung erledigt sind.
Der Rest dauert halt jetzt. Und Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht ...
#6
Antwort vom 8. Juli 2025 | 12:31
Von
Status: Unbeschreiblich (40828 Beiträge, 6602x hilfreich)
Man hat also gesagt, dein Anliegen wird hintenan gestellt.Zitat :Ich habe das Finanzamt angerufen und mir wurde gesagt,
Insofern ist es unzutreffend, dass du nun behauptest, das FA würde sowas jetzt prinzipiell liegenlassen.
Jahrelang?Zitat :sondern dass er jahrelang ungerechtfertigt zur Kasse gebeten wird,
Das war also 2024. Deshalb bitte auch aus der tiefsten östlichen Provinz nicht solche individuellen Vorhersagen verbreiten. Auch in der tiefsten westlichen Provinz sind FA ähnlich dran.Zitat :Wer am 1. des Jahres im Grundbuch steht,
Dann ists ja gut.Zitat :Es wird ja nicht generell bezweifelt,
#7
Antwort vom 10. Juli 2025 | 04:03
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Du schreibst hier nur deine Meinung, na gut, die war jedenfalls überflüssig. So kann mann sich den 38k nähern, mehr aber nicht. Quantität ist nur selten Qualität.
Zitat :Insofern ist es unzutreffend, dass du nun behauptest, das FA würde sowas jetzt prinzipiell liegenlassen.
Woher willst du das wissen!? Bloß weil da beispielhaft mein Anliegen steht, arbeiten sie Gleichartiges ab ... wenn du das sagst, wird da so sein.
Vergeudete Zeit hier. Normalerweise vorrangig in Computerforen o.ä. die Vielzitierer und Vielschreiber unterwegs...
#8
Antwort vom 10. Juli 2025 | 11:06
Von
Status: Junior-Partner (5410 Beiträge, 1284x hilfreich)
Zitat :Du schreibst hier nur deine Meinung, na gut, die war jedenfalls überflüssig.
Es war ihm wohl schlicht nicht bekannt, dass nur ein TO seine Meinung in einem Forum äußern dürfe und es allen anderen nicht gestattet ist.
Zitat :Unheimlich dreist in meinen Augen, was wäre, wenn es umgekehrt wäre.
#9
Antwort vom 10. Juli 2025 | 12:44
Von
Status: Unbeschreiblich (40828 Beiträge, 6602x hilfreich)
Du hättest gleich oben bitte nur hilfreiche Antworten verlangen sollen. Dann hätte ich mich selbstverständlich zurückgehalten.Zitat :Du schreibst hier nur deine Meinung, na gut, die war jedenfalls überflüssig.
Hast du die NB dieses Forums nicht gelesen? Warum pfeifst du die User an, die deine eigenartigen Fragen (Was soll ich tun/wie soll ich mich verhalten) nicht nach gusto beantworten?
Weil ich gelesen habe, was man dir am Telefon gesagt hat.Zitat :Woher willst du das wissen!?
So ist das nun mal in einem solchen Forum...Zitat :Quantität ist nur selten Qualität.
...Mist, schon wieder ein umsonst-Zähler...
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