Hallo,
ich kenne nun schon einige Leute, die die Daten für die neue Grundsteuer nicht abgegeben haben, warum ist ja auch egal. Manche meinen ja, das würden sie nicht mitmachen und so weiter...
jetzt meine Frage die ich mir stelle:
Geben z.b 80% der Leute die Daten usw ab, und dann wird ab 2025 der neue Wert berechnet, was passiert dann mit denen die nicht abgegeben haben?
Es kann ja wohl NICHT so sein, dass am ende nur die die die daten abgegeben haben, draufzahlen, und die anderen einfach so belassen werden?
Ist eine Schätzung überhaupt rechtens, wenn dem Finanzamt alle möglichkeiten zur Verfügung stehen, selbstständig die Daten einzuholen? Das wird ja nicht gemacht.
Ich verstehe nur den sinn dahinter nicht, sich in dem Fall quer zu stellen, denn iich denke mal entweder wir zahlen ALLE die neue Steuer oder KEINER, aber durch nichtstun kann man sich doch nicht drumherummogeln, oder?
Grüße
Grundsteuerdaten nicht abgeben - folgen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Wer bis zum Ende der Abgabefrist nicht abgibt erhält erst eine Mahnung, vielleicht auch noch ein zweites Schreiben.
Dann wird voraussichtlich erst ein Zwangsgeld angedroht und dann auch festgesetzt.
Wer sich dann immer noch weigert, bei dem wird halt geschätzt.
Zitatwenn dem Finanzamt alle möglichkeiten zur Verfügung stehen, selbstständig die Daten einzuholen? :
Wieso sollten den Finanzamt alle Möglichkeiten zur Verfügung stehen, selbstständig die Daten einzuholen? Die Daten, die dem Finanzamt vorliegen sind z.T. fast 60 Jahre alt.
Zitatdie neue Steuer :
Die Grundsteuer ist nicht neu.
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Ja.Zitatst eine Schätzung überhaupt rechtens :
Sollte keine Erklärung abegeben werden: Erinnerungsschreiben durch das FA, 14 Tage später Festsetzung von Zwangsgeld in Höhe bis 25.000 Euro, dann Schätzung des FA (die garantiert zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ausgeht). Und das Zwangsgeld wird trotzdem eingetrieben.ZitatIch verstehe nur den sinn dahinter nicht, sich in dem Fall quer zu stellen, denn iich denke mal entweder wir zahlen ALLE die neue Steuer oder KEINER, aber durch nichtstun kann man sich doch nicht drumherummogeln, oder? :
Warum gehst du denn davon aus, dass alle draufzahlen werden? Ich kenne z.B. viele die weniger als vorher bezahlen werden.ZitatEs kann ja wohl NICHT so sein, dass am ende nur die die die daten abgegeben haben, draufzahlen, :
ZitatEs kann ja wohl NICHT so sein, dass am ende nur die die die daten abgegeben haben, draufzahlen, und die anderen einfach so belassen werden? :
Die Reform soll im Ergebnis aufkommensneutral sein.
Hat Ihnen der Stammtisch, der sich weigert, eine Erklärung abzugeben, das erzählt?
ZitatIst eine Schätzung überhaupt rechtens, wenn dem Finanzamt alle möglichkeiten zur Verfügung stehen, selbstständig die Daten einzuholen? Das wird ja nicht gemacht. :
Behauptet der Stammtisch ebenfalls. Leider hat er null Ahnung, z.B. wie viele ausgebaute Dachgeschosse dem FA nicht mitgeteilt wurden.
ZitatIst eine Schätzung überhaupt rechtens, :
Ja.
Zitat, aber durch nichtstun kann man sich doch nicht drumherummogeln, oder? :
Natürlich nicht!
ZitatIch kenne z.B. viele die weniger als vorher bezahlen werden. :
Du kennst also schon die künftigen Hebesätze der Gemeinden? Respekt

Ohne Glaskugel kann niemand sagen, ob man mehr, gleich viel oder weniger als bisher an Grundsteuer zahlen muss.
Mann kann nur die neuen Grundsteuermessbeträge mit den alten vergleichen.
Aussage bisher ist, dass die "neue" Grundsteuer insgesamt genau so viel einbringen soll, wie die "alte".
Und um ausrechnen zu können wie hoch dazu die neuen Hebesätze sein müssen brauchen die Gemeinden erst einmal relativ viele dieser neuen Grundsteuermessbeträge.
Halbwegs verlässlich werden die Gemeinden deshalb erst im Laufe des Jahres 2024 sagen können, welcher Hebesatz ab 2025 gelten wird.
Und erst dann kann jeder selbst ausrechnen, ob er auf der Gewinner- oder der Verliererseite steht.
Wieso sollen die Daten 60 Jahre alt sein?
Jede Bauliche änderung muss dem Bauamt mitgeteilt oder davon genehmigt worden sein.
Das Finanzamt kann sich selber alle Daten von den Ämtern einholen.
Wer da was gemacht hat ohne dem Amt was zu sagen ist ja selber schuld, muss dann halt so klarkommen.
Das das Ergebnis so sein sollte, dass es am ende Neutral ist, das bezweifle ich, wenn man sich mal die Videos von Leuten anguckt, die jetzt schon durch die Hohen neuberechnungen quasi enteignet sind, weil sie es nicht zahlen können. In jedem Bundesland ist das ja unterschiedlich. Ich hoffe nur dass das am ende irgendwie gut ausgeht für alle, ansonsten wird das einen Riesen Aufstand geben.
Aufkommensneutral kann die Grundsteuer auf Grundlage der Grundsteuerwerte im Vergleich zur Grundsteuer auf Grundlage der Einheitswerte bestenfalls auf der Ebene der Gemeinden sein, da sich die Werte nicht linear verändern. Zudem wechseln z.B. alle Wohnhäuser von Landwirten von Grundsteuer A in Grundsteuer B usw.
-- Editiert von User am 17. März 2023 20:41
ZitatAufkommensneutral kann die Grundsteuer auf Grundlage der Grundsteuerwerte im Vergleich zur Grundsteuer auf Grundlage der Einheitswerte bestenfalls auf der Ebene der Gemeinden sein, da sich die Werte nicht linear verändern. :
Natürlich meine ich "im Ergebnis", also sogar auf Bundesebene.
ZitatWieso sollen die Daten 60 Jahre alt sein? :
Weil der letzte Hauptfeststellungszeitpunkt der 01.01,1964 war.
ZitatJede Bauliche änderung muss dem Bauamt mitgeteilt oder davon genehmigt worden sein. :
Na und?
ZitatDas Finanzamt kann sich selber alle Daten von den Ämtern einholen. :
Dafür fehlt aber die gesetzliche Grundlage.
Zitatwenn man sich mal die Videos von Leuten anguckt, die jetzt schon durch die Hohen neuberechnungen quasi enteignet sind, weil sie es nicht zahlen können. :
Es ist auch viel Unsinn im Umlauf. Ich persönlich müsste jedenfalls weniger Grundsteuer zahlen, wenn der Hebesatz gleich bleibt.
ZitatIn jedem Bundesland ist das ja unterschiedlich. :
Extremfälle gibt es nach meiner Kenntnis nur in Baden-Württemberg.
„ Jede Bauliche änderung muss dem Bauamt mitgeteilt oder davon genehmigt worden sein."
Dem FA grundsätzlich auch! Nur macht das kaum einer und das Bauamt teilt sein Wissen nicht mit dem FA!
„ Das Finanzamt kann sich selber alle Daten von den Ämtern einholen. "
Kann es, §111 AO, muss es aber nicht! Je weniger der Stpfl. seiner Mitwirkungspflicht nachkommt, desto geringer sind die Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht!
„ Das das Ergebnis so sein sollte, dass es am ende Neutral ist, das bezweifle ich, wenn man sich mal die Videos von Leuten anguckt, die jetzt schon durch die Hohen neuberechnungen quasi enteignet sind, weil sie es nicht zahlen können."
Diese Videos kann man zunächst einmal in den Bereich „fake News" verorten! Niemand kann heute schon die GrSt ab 2025 berechnen, weil es noch keine Hebesätze ab 2025 gibt. Und warum? Weil auch die Gemeinden erst entsprechende Infos über die Gesamtsumme der Messbeträge brauchen bevor sie darüber entscheiden! Das gilt für jeden Einzelfall und auch für"Extremfälle", die sicherlich auch entsprechend berücksichtigt werden!
taxpert
Zitatwenn man sich mal die Videos von Leuten anguckt, die jetzt schon durch die Hohen neuberechnungen quasi enteignet sind :
Da es noch gar keine Daten gibt, welche überhaupt eine Neuberechnung ermöglichen würden, sollte man seine Zeit nicht mit Video von Ahnungslosen, Schwurblern und Logik-Allergikern verschwenden ...
Wenn ich mir diese Videos anschaue, sehe ich: Verschwörungstheoretiker, Schwurbler, Stammtischschwätzer, Anhänger und Mitglieder einer rechtsgerichteten Partei.Zitatwenn man sich mal die Videos von Leuten anguckt, die jetzt schon durch die Hohen neuberechnungen quasi enteignet sind :
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