Grundsteuererhöhung

19. März 2025 Thema abonnieren
 Von 
Fragende-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsteuererhöhung

Wer kann mir helfen?
Mit der neuen Festsetzung der Grundsteuer, hat sich dieser Betrag um das 10fache erhöht.
Vergangenes Jahr haben wir 102,59 Euro bezahlt. jetzt 1046,37 Euro.
Wo kann ich das überprüfen lassen?
Denn es heißt, man hat keine Chance dagegen vorzugehen.

-- Editiert von Moderator topic am 19. März 2025 10:58

-- Thema wurde verschoben am 19. März 2025 10:58




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2049 Beiträge, 285x hilfreich)

Zitat (von Fragende-22):
Wo kann ich das überprüfen lassen?


Den aktuellen Hebesatz kannst du bei deiner Stadtverwaltung erfragen.

Sollte sich das Finanzamt verrechnet haben, wird dagegen aber wegen Ablauf der Frist nix mehr zu machen sein.

Du wärst übrigens nicht die Einzige, die so viel mehr zahlen muss...das kann also schon stimmen.

BTW gehört das Thema nicht ins Forum Erbrecht.



Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2071x hilfreich)

Zitat (von Fragende-22):
Wo kann ich das überprüfen lassen?


Den Grundsteuermessbescheid hat man? Ansonsten beim Finanzamt nochmal anfordern

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4377 Beiträge, 727x hilfreich)

Zitat (von Fragende-22):
Vergangenes Jahr haben wir 102,59 Euro bezahlt. jetzt 1046,37 Euro.

Trifft viele bei einem hohen Hebesatz und je nach Grundstücksgröße. Dafür reduziert sie sich bei ETW oder fällt weg bei Tiefgaragen u. 50 qm.

Sie können bei Ihrer Stadtverwaltung nachfragen, aber auch beim Finanzamt.

Nützt aber nichts. Ging mir genauso.

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#4
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 86x hilfreich)

Vielleicht mal zur grundsätzlichen Erläuterung:
Der Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde setzt nur den Bescheid über den Grundsteuerwert, den das Finanzamt erteilt hat bzw. den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, der seinerseits auch nur ein Folgebescheid zum Grundsteuerwertbescheid ist, um.

Wenn im Grundbesitzabgabenbescheid der Messbetrag, der Hebesatz und das Ergebnis der Multiplikation dieser beiden korrekt enthalten sind, ist der Bescheid sachlich zunächst mal richtig.

Wurde eine Grundsteuerwerterklärung abgegeben? Wenn nicht, wurde der Wert geschätzt, dann kann man u.U. eine Erklärung zur Berichtigung abgeben.

Es kann auch sein, dass der bis 31.12.2024 geltende Einheitswert schon zu niedrig war, weil Erklärungspflichten - die vielen Immobilienbesitzern nicht geläufig sind, aber dennoch bestehen - nicht beachtet wurden. Dann kann man sich freuen, in der Vergangenheit zu niedrige Abgaben bezahlt zu haben.

Prüfen kann das ein Steuerberater.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Welches Bundesland?

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Fragende-22):
Wo kann ich das überprüfen lassen?

Das kannst du ganz leicht selbst überprüfen: https://grundsteuer.de/rechner/
Den dazu benötigten Bodenrichtwert kannst du online z.B. im Geoportal einsehen.

Z.B. durchgeführte Sanierungen oder Anbauten lassen die Grundsteuer regelrecht explodieren.

-- Editiert von User am 19. März 2025 11:32

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#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2705 Beiträge, 746x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Sollte sich das Finanzamt verrechnet haben, wird dagegen aber wegen Ablauf der Frist nix mehr zu machen sein.
Das ist so schlicht falsch!

Sollte der Bescheid überd en Grundbesitzwert falsch sein, weil der Eigentümer falsche Angaben gemacht hat oder das FA bei der Festsetzung einen Fehler gemacht hat, so kann dieser Fehler jederzeit ab dem Jahr des Bekanntwerdens des Fehlers sowohl nach oben als auch nach unten geändert werden, §222 Abs.3 BewG.

Diese Regelung ist auch alles andere als neu -z.B. weil das neue Recht sooo kompliziert ist- sondern stand praktisch wortgleich beriets im §22 BewG zur Einheitsbewertung!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Z.B. durchgeführte Sanierungen oder Anbauten lassen die Grundsteuer regelrecht explodieren.

Das gilt z.B. nur für das Bundesmodell, nicht aber für die Bundesländer, die abweichende Regelungen beschlossen haben.

Zitat (von Fragende-22):
Denn es heißt, man hat keine Chance dagegen vorzugehen.

Es ist tatsächlich so, dass viele derart extreme Fälle darauf beruhen, dass Steuerpflichtige in der Grundsteuererklärung fehlerhafte Angaben gemacht hat und diese Steuerpflichtigen erst aufgewacht sind, als sie den Grundsteuerbescheid erhalten haben. Das führt dazu, dass es Gemeinden gibt, die durch die nachträgliche Korrektur der Grundsteuerbescheide hohe Einnahmeausfälle haben.
z.B.:
https://www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/diepholz-ort28581/politik-reform-stadt-haus-neue-kalkulation-deutlich-geringere-einnahmen-durch-grundsteuer-diepholz-93614099.html

Ob hier auch so ein Fall mit fehlerhaften Angaben des Steuerpflichtigen vorliegt müsste daher geprüft werden.

-- Editiert von User am 19. März 2025 15:27

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das gilt z.B. nur für das Bundesmodell, nicht aber für die Bundesländer, die abweichende Regelungen beschlossen haben.
Das ist im verlinkten Rechner aber alles berücksichtigt. Der Rechner bietet eine ganz einfache Möglichkeit den Bescheid zu überprüfen. Die gemachten Angaben hat man schließlich. Weicht das Ergebnis vom Grundsteuerbescheid ab, dann kann man davon ausgehen, dass irgendwo etwas falsch übernommen wurde. Da man mit den Angaben spielen kann, kann man auch teilweise herausfinden was falsch gelaufen ist, z.B. 600m² reales Grundstück kann auch mal zu 6000m² Grundstück gemacht worden sein.
Kein System ist fehlerfrei.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Die gemachten Angaben hat man schließlich.

Es könnte aber sein, dass genau da der Fehler liegt.

Um mögliche Fehlerquellen einzugrenzen habe ich in #5 nach dem Bundesland gefragt.

Zitat (von -Laie-):
z.B. 600m² reales Grundstück kann auch mal zu 6000m² Grundstück gemacht worden sein.

Das wiederum kann zwar in Baden-Württemberg zu so einem Ergebnis führen, nicht aber beim Bundesmodell und auch nicht bei den Modellen der übrigen Bundesländer.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18137 Beiträge, 6066x hilfreich)

Nochmal, der Rechner ist universell und berücksichtigt die einzelnen Bundesländer und Kommunen. Man kann mit den Eingaben spielen um Fehler evtl. Nachvollziehen zu können. Wenn ein Fehler in den gemachten Angaben liegt, dann wird das sicherlich auch rauszufinden sein.

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