Grundsteuererklärung auch nötig wenn nach 01.01.2022 Eigentümer?

4. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
dadom
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsteuererklärung auch nötig wenn nach 01.01.2022 Eigentümer?

Hallo,

ich habe einer Frage zur Grundsteuerreform bzw. zur Abgabe der Erklärung bis Ende Oktober.

Ich habe die Wohnung zusammen mit meinem Bruder diesen April geerbt, weil meine Oma verstorben ist.
Laut dem Portal für die Grundsteuererklärung für Privateigentum sollten wir nicht betroffen sein, da wir erst nach dem 01.01.2022 Eigentümer geworden sind.

Nun sehe ich aber rein logisch betrachtet dann eine Lücke, da weder der Voreigentümer diese Erklärung abgeben kann noch ich dazu anscheinend verpflichtet bin. Somit würde die Grundsteuer für die Eigentumswohnung nicht neu berechnet werden, oder ?

Ich würde natürlich gerne drumherum kommen, aber möchte auch nicht das mir da eine Behörde am Ende ein Vorwurf macht und ich am Ende noch Strafe zahlen muss.

Wie seht ihr das hier ?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Die Pflicht zur Abgabe der Erklärung geht auf den Erben als Gesamtrechtsnachfolger über.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Doppelt

-- Editiert von User am 4. September 2022 15:26

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Man erbt alles, also nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.920 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen