Grundsteuermessbetrag bei Feiflächenphotovoltaik?

23. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
monheimer21
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsteuermessbetrag bei Feiflächenphotovoltaik?

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wird ein bisher landwirtschaftlich genutztes und dementsprechend bewertetes Grundstück bei Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage für die Veranlagung der Grundsteuer bewertet?
Normal Veranlagung in Grundsteuer B (in Bayern jedoch weiter unter A möglich)
Aber nach welchem Verfahren erfolgt die Berechnung der Äquivalenzbeträge für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages?
(Im Netz finde ich auch nach langer Suche nichts dazu)
Vielen Dank für Ihr Interesse.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9178 Beiträge, 1947x hilfreich)

Ich würde bei der entsprechenden Kommune direkt anfragen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
monheimer21
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Steuermessbetrages wird von Finanzamt berechnet und der Kommune mitgeteilt.
Die Kommune legt nur den Hebesatz fest.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
monheimer21
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch ich habe hierzu bisher nichts gefunden.
Lt. Bewertungsgesetz (BewG) §238 - Zuschläge zum Reinertrag wird lt. Anlage 33 für Windenergieanlagen[/b] ein Zuschlag von 59,58 EUR pro Ar (100m²) festgesetzt.
Für Freiflächen PV-Anlagen habe bisher keinerlei Festsetzungen für "Ertragwert erhöhende Umstände" gefunden.
Wer hat hierzu weitere Unterlagen?
Vielen Dank

-- Editiert von User am 6. Dezember 2024 18:50

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