Sehr geehrte Damen und Herren,
wie wird ein bisher landwirtschaftlich genutztes und dementsprechend bewertetes Grundstück bei Errichtung einer Freiflächen PV-Anlage für die Veranlagung der Grundsteuer bewertet?
Normal Veranlagung in Grundsteuer B (in Bayern jedoch weiter unter A möglich)
Aber nach welchem Verfahren erfolgt die Berechnung der Äquivalenzbeträge für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages?
(Im Netz finde ich auch nach langer Suche nichts dazu)
Vielen Dank für Ihr Interesse.
Grundsteuermessbetrag bei Feiflächenphotovoltaik?
23. Mai 2024
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Frage vom 23. Mai 2024 | 15:11
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundsteuermessbetrag bei Feiflächenphotovoltaik?
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#1
Antwort vom 23. Mai 2024 | 20:10
Von
Status: Unparteiischer (9178 Beiträge, 1947x hilfreich)
Ich würde bei der entsprechenden Kommune direkt anfragen
#2
Antwort vom 24. Mai 2024 | 00:22
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Steuermessbetrages wird von Finanzamt berechnet und der Kommune mitgeteilt.
Die Kommune legt nur den Hebesatz fest.
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#3
Antwort vom 6. Dezember 2024 | 18:48
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Auch ich habe hierzu bisher nichts gefunden.
Lt. Bewertungsgesetz (BewG) §238 - Zuschläge zum Reinertrag wird lt. Anlage 33 für Windenergieanlagen[/b] ein Zuschlag von 59,58 EUR pro Ar (100m²) festgesetzt.
Für Freiflächen PV-Anlagen habe bisher keinerlei Festsetzungen für "Ertragwert erhöhende Umstände" gefunden.
Wer hat hierzu weitere Unterlagen?
Vielen Dank
-- Editiert von User am 6. Dezember 2024 18:50
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