Hallo zusammen,
heute flatterten die Grundsteuermessescheide für meine Wohnungen ins Haus.
Bei der Berechnung der Wohnungen werden, wie ich gelesen habe, Nettokaltmieten pauschal vom Land festgelegt.
Kann ich dennoch Einspruch einlegen wenn die pauschalen Nettokaltmieten rund 20% über den realen Nettokaltmieten und dem aktuellen Mietspiegel liegen?
Danke.
Grundsteuermessbetrag (unrealistische NKM)
5. April 2023
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Frage vom 5. April 2023 | 15:34
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 8x hilfreich)
Grundsteuermessbetrag (unrealistische NKM)
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#1
Antwort vom 6. April 2023 | 07:27
Von
Status: Student (2611 Beiträge, 708x hilfreich)
Klar kann man das! Da es eine gesetzliche Regelung ist, wird man den Einspruch über das FG und den BFH bis zum BVerfG voran treiben müssen!ZitatKann ich dennoch Einspruch einlegen :
Im übrigen trifft das ...
... dann wohl eher alle Grundstückseigentümer in der Stadt/Gemeinde. Eine entsprechende Änderung hätte dann zwar Auswirkungen auf den entsprechenden Hebesatz der Stadt/Gemeinde, aber nicht auf die von jedem einzelnen zu zahlende GrSt!Zitat20% über den realen Nettokaltmieten und dem aktuellen Mietspiegel liegen? :
taxpert
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