Grundstück Schenkung u. Hausbau -> Steuerfalle?

27. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
steuerforum123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstück Schenkung u. Hausbau -> Steuerfalle?

Guten Morgen,

mein Mann und ich wollen demnächst mit dem Bau beginnen.
Hierzu würde uns der Schwiegervater das Grundstück jeweils zur Hälfte schenken. Das Grundstück ist nicht viel wert, da noch nicht erschlossen, also wir sprechen hier von weit unter 20.000€.

Wir beide möchten gerne beide im Grundbuch stehen (das ist auch seitens des Mannes ausdrücklich gewünscht).

Da mein Mann vermögend ist, wird hauptsächlich er den Bau bezahlen. Das Vermögen war bereits während der Ehe vorhanden und ist nicht dem Zugewinn geschuldet.

Gibt das Probleme, insofern das Haus beispielsweise 1,5 Mio kostet.. da es dann auch auf meinem Grundstück steht, bedeutet das eine Schenkung? 1,5 Mio geteilt durch 2 = 750.000€ = 250.000€ über der Steuerfreigrenze?

Kann man sowas umgehen und falls ja, wie?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2140 Beiträge, 1217x hilfreich)

Den Tatbestand der Schenkung an sich wird man bei dieser Fallgestaltung nicht vermeiden können, jedoch greift hier die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG, soweit die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, ebenso R E 13.3 Abs. 4 Nr. 2 der Richtlinien:

Zitat:
Die Zuwendung im Zusammenhang mit einem Familienheim ist bei folgenden Gestaltungen steuerfrei...Kauf oder Herstellung aus den Mitteln eines Ehegatten unter Einräumung einer Miteigentümerstellung des anderen Ehegatten

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14353 Beiträge, 4459x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das Grundstück ist nicht viel wert, da noch nicht erschlossen, also wir sprechen hier von weit unter 20.000€.
Das sehe ich schon etwas kritischer.
Ein Grundstück welches absehbar bebaubar ist dürfte selten nur diesen geringen Wert haben. Von der Erschließung ist das nicht unbedingt abhängig, ich denke eher vom Bebauungsplan.

Der Freibetrag liegt aber bei 2 x 20.000 Euro, und nur was darüber hinaus geht müsste versteuert werden. Daher könnte auch das noch passen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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