Grundstück beim Kauf aufteilen?

6. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
GoldenBoy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstück beim Kauf aufteilen?

Guten Tag,

ich habe folgende Problematik:

Variante A:

Es soll ein Grundstück auf welchem sich zwei Wohngebäude befinden zur einen Hälfte verschenkt werden, zur anderen Hälfte verkauft werden. Gebäude "A" dient vorrangig dem EIgennutzen, Gebäude "B" hat drei Wohneinheiten, welche komplett vermietet werden sollen. Die Schenkung soll vom Vater auf die Tochter erfolgen, der Verkauf vom Schwiegervater auf den Schwiegersohn.

Kann man nun vertraglich den Wohngebäuden einen Kaufpreis zuordenen, so daß man sagen könnte Gebäude "A" hat einen Kaufpreis in Höhe von 175TEUR und Gebäude "B" ebenfalls?

Das Ganze hat den Hintergrund, daß der Kaufpreis für das Gebäude, welches an den Schwiegersohn verkauft wird, incl. Zinsen voll bei der Steuer geltend gemacht werden könnte.

Oder Variante B:

Das Gesamte Grundstück wird vom Vater an die Tochter zum Preis von 350TEUR verkauft. Laut Gesetz ist hierfür keine Grunderwerbsteuer zu entrichten (geradliniger Verwandschaftsgrad).

Die Aufteilung der finanziellen Werte für die Gebäude würde aber wieder mit je 175TEUR beziffert werden.

Somit könnte man sogar noch die Grunderwerbsteuer sparen UND den Kaufpreis für das vermietete Objekt incl. Zinsen voll absetzen.


Das auch noch:

Muß man als Privatperson Steuern zahlen, wenn man für die oben geschilderte Aktion einen Kaufvertrag bzw. einen Darlehensvertrag mit Zinsen vereinbart? Das Ganze würde dann so aussehen, das der Vater an die Tochter (und den Schwiegersohn) verkauft und der Kaufpreis mittels Privatdarlehen getilgt würde (zzgl. Zinsen).


Ich hoffe das Ganze ist nicht zu umfangreich und ich bedanke mich herzlichst für die Beantwortung.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50241 Beiträge, 17587x hilfreich)

So etwas wird vom Finanzamt dann anerkannt, wenn es einem Drittvergleich standhält.

Bei Vartiante A mus das Grundstück geteilt werden, was Geld kostet. Außerdem gibt es zwei Verträge, die zusammen mehr Kosten, als ein gemeinsamer Vertrag.

Bei einem Privatdarlehen muss der Vater die Zinsen natürlich versteuern.

Bei einem Verkauf von Schwiegervater an Schwiegersohn fällt übrigens auch keine Grunderwerbsteuer an. Daher könnte bei Variante B auch ein Verkauf an Tochter und Schwiegersohn gemeinsam erfolgen.

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#2
 Von 
GoldenBoy
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Eigentlich war unsere Vorstellung, daß die "Aufteilung" nur vertraglich festgehalten wird. Man könnte z.B. einen Grundstücksgrundriss im Notarvertrag hinterlegen, in dem die Bereiche und deren festgelegter Wert definiert wären. Das Grundstück zu teilen wäre ohnehin unmöglich und mit viel zu hohem Aufwand und Kosten verbunden.

Da ich persönlich nur der Schwiegersohn in Spe bin, müßte diese Abwicklung voll über die Tpchter laufen.

Wäre denn die Variante mit dem Verkauf vom Vater an die Tochter mittels Privatdarlehen rechtens? Dann könnten wir je einige Kiloeuros sparen, in dem wir keine Grunderwerbsteuer zahlen müßten.

Herzlichen Dank für die Hilfe.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50241 Beiträge, 17587x hilfreich)

quote:
Eigentlich war unsere Vorstellung, daß die "Aufteilung" nur vertraglich festgehalten wird.


Das geht nicht.

quote:
Wäre denn die Variante mit dem Verkauf vom Vater an die Tochter mittels Privatdarlehen rechtens?


Ja, das wäre rechtens. Steuerlich anerkannt wird das, wenn die Verträge einem Drittvergleich standhalten.

quote:
Dann könnten wir je einige Kiloeuros sparen, in dem wir keine Grunderwerbsteuer zahlen müßten.


Auch bei einem Verkauf an den Schwiegersohn fällt keine Grunderwerbsteuer an. Wen Du bereits verheiratet bist, spricht nichts dagegen, dass Du einbezogen wirst.

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