Grundstücksverkauf - 50% des Erlöses an das Finanzamt abführen?

30. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
oelldorado
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksverkauf - 50% des Erlöses an das Finanzamt abführen?

Hallo zusammen. Ich hoffe, ihr könnt uns helfen. Wir wollen uns im Münsterland ein Grundstück kaufen um ein Einfamilienhaus darauf zu errichten. Das besagte Grundstück wird zur Zeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt und ist natürlich auch so im Grundbuch eingetragen. Es liegt in einem Gewerbemischgebiet und kann seites der Kommune per Antrag in normales Baulan umgewandelt werden. Der jetzige Besitzer möchte im Grunde auch verkaufen, allerdings sagt er, es würde sich ein Verkauf für ihn nicht lohnen, da er ca. 50% des Erlöses an das Finanzamt abführen müsste. Um wieder in Verhandlungen eintreten zu können, möchte ich gern wissen, was da wahres dran ist. Es handelt sich um einen Vekauf von Privat an Privat. Wie gesagt, zur Zeit ist es landwirtschaftliche Nutzfläche und kann als Bauland umgeschrieben werden. Kennt sich jemand mit dem Grundstückssteuerrecht aus? - Wir sind für jede Hilfe und alle Tips sehr dankbar! Danke im Voraus für alle Antworten.
Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Nun, bei dem Landwirt gehört dieses Grundstück zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen, was bei Verkauf durchaus eine höhere Steuer möglich macht im Gegensatz, als würde eine Privatperson dieses Land verkaufen.

Hier wird das Grundstück mit einer Ertragsmesszahl (8-Fach) oder so bewertet und der Erlös natürlich auch, wobei der wohl hier bei Bauland wesentlich höher ist als die Bewertung, was dann zu einer steuerlichen Auswirkung führen wird.

Das ist nur eine grobe Darstellung ohne Anspruch auf Richtigkeit. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Auch ich vermute, dass es sich nicht um Verkauf aus Privatbesitz handelt, sondern um einen Verkauf aus landwirtschaftlichem Betriebsvermögen. Dann unterliegt der Gewinn in vollem Umfang der Einkommensteuer. Damit kann man dann je nach persönlichen Verhältnissen schon in die Nähe von 50% Steuersatz kommen.

Daneben wäre es auch sehr ungewöhnlich, wenn eine landwirtschaftliche Fläche einfach auf Antrag in Bauland umgewandelt werden kann. Ohne einen positiven Bescheid auf eine Bauvoranfrage hätte ich an so einer Aussage ernsthafte Zweifel.

Der Bau eines privaten Eigenheims auf so einer Fläche dürfte nämlich in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle gegen das BauGB verstoßen, so dass die Gemeinde so etwas gar nicht genehmigen darf.

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Aus dem Eingangsposting geht eigentlich nicht hervor, daß der Eigentümer des Gundstücks Landwirt ist und das Grundstück selbst landwirtschaftlich nutzt. Vielleicht hat er es ja nur verpachtet ?

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