Günstig "Wohnung" von Onkel kaufen-Schenkungssteuer fällig?!?

6. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)
Günstig "Wohnung" von Onkel kaufen-Schenkungssteuer fällig?!?

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Onkel möchte seinem Neffen seine ca 100qm grosse "Wohnung" für ca 20t€ verkaufen.Es ist klar das in dem Fall normalerweise Schenkungssteuer fällig wird da hier nur ein Freibetrag von 20t€ besteht.Fakt ist aber das dieser Teil eines über 50 Jahre alten Mehrfamilienhauses in ländlicher Gegend nie als Wohnung genutzt wurde sondern als Werkstatt und Verkaufsraum aus selbstständiger Tätigkeit bis diese aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben werden musste.
Die Räume sind also über 50Jahre alt,es gab und gibt weder Bad und Küche usw.....
Wie muss man sich diesen Fall nun aus steuerlicher Sicht vorstellen?Muss hier ein Gutachten gemacht werden?Dieser Teil des Mehrfamilienhauses im UG gleicht also vielmehr einem Keller anstatt einer Wohnung.
Danke vorab!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von marius66):
Wie muss man sich diesen Fall nun aus steuerlicher Sicht vorstellen?Muss hier ein Gutachten gemacht werden?Dieser Teil des Mehrfamilienhauses im UG gleicht also vielmehr einem Keller anstatt einer Wohnung.

Die Differenz zum Verkehrswert ist schenkungsteuerpflichtig. Das Finanzamt hat eigene Berechnungsmethoden. Ein Gutachten wird nicht benötigt.

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#2
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat (von marius66):
Wie muss man sich diesen Fall nun aus steuerlicher Sicht vorstellen?Muss hier ein Gutachten gemacht werden?Dieser Teil des Mehrfamilienhauses im UG gleicht also vielmehr einem Keller anstatt einer Wohnung.

Die Differenz zum Verkehrswert ist schenkungsteuerpflichtig. Das Finanzamt hat eigene Berechnungsmethoden. Ein Gutachten wird nicht benötigt.


Danke!
Das ist mir vom Grundsatz her klar.
Aber letztendlich gibt es in dem Fall sicher einen grossen Unterschied was den Verkehrswert eines Kellers bzw einer Wohnung angeht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ein Gutachten wird nicht benötigt.

Es sei denn, man ist mit dem Wertansatz des FA nicht einverstanden.

Man sollte sich aber der Kosten eines Gutachtens bewusst sein. Insbesondere, wenn in einem etwaigen Klageverfahren das FG noch ein weiteres Gutachten anfordert.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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