Ich habe folgende Frage:
Ich bin geschieden und meine volljährige Tochter lebt bei ihrer Mutter, die auch das Kindergeld bezieht. Meine Tochter befindet sich in der Ausbildung und verdient so viel eigenes Einkommen, dass ich keinen Unterhalt für sie zahlen muss.
Nun ist es so, dass bei der jährlichen steuerlichen Veranlagung im Rahmen der Günstigerprüfung bei mir stets der (hälftige) Kinderfreibetrag günstiger ist als das (hälftige) Kindergeld. Der hälftige Freibetrag wird mir daher steuerlich gutgeschrieben, allerdings - wie üblich - unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes.
Wenn ich das richtig sehe, werde ich dadurch aber benachteiligt. Das angerechnete hälftige Kindergeld wurde mir nämlich zu keinem Zeitpunkt ausgezahlt; das Kindergeld hat ja in vollem Umfang die Mutter bekommen. Und anders als bei einem unterhaltsberechtigten minderjährigen Kind, bei dem mein Anspruch auf hälftiges Kindergeld ja bei der Bemessung des Unterhaltszahlbetrages berücksichtigt wird, kommt mir mein hälftiger Kindergeldanspruch auch nicht in anderer Weise zugute, da ich für meine Tochter ja überhaupt keinen Unterhalt zahlen muss.
Im Ergebnis wird mir also von meinem hälftigen Steuerfreibetrag ein hälftiges Kindergeld abgezogen, welches ich zu keinem Zeitpunkt direkt oder indirekt bekommen habe. Die Frage ist, ob und wie ich diesen steuerlichen Nachteil vermeiden kann.
-- Editiert von Leandro124 am 17.08.2020 21:49
-- Editiert von Moderator am 18.08.2020 03:27
-- Thema wurde verschoben am 18.08.2020 03:27
Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag
17. August 2020
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Frage vom 17. August 2020 | 21:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Günstigerprüfung Kindergeld/Kinderfreibetrag
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#1
Antwort vom 18. August 2020 | 09:46
Von
Status: Unbeschreiblich (45011 Beiträge, 16024x hilfreich)
Zitat:Der hälftige Freibetrag wird mir daher steuerlich gutgeschrieben, allerdings - wie üblich - unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes.
Du erhätst diesen Steuervorteil, obwohl Dir keine Kosten entstehen.
Zitat:Wenn ich das richtig sehe, werde ich dadurch aber benachteiligt.
Das sehe ich nicht so. Bis 2011 hätte es kein Kindergeld gegeben und damit auch keinen Kinderfreibetrag.
Zitat:Die Frage ist, ob und wie ich diesen steuerlichen Nachteil vermeiden kann.
Dieser Effekt kann nicht verhindert werden.
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