Günstigerprüfung - Steuerjahr

4. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
fragendmalnach
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)
Günstigerprüfung - Steuerjahr

Ein Bekannter von mir hat mich gebeten, folgende Frage einzustellen.
Er hat einen Midijob und zahlt keine Steuern. Als weiteres Einkommen bekommt er jedes Jahr einen Kapitalertrag aus einer Firmenbeteiligung. Auf diesen zahlt er Kapitalertragssteuer plus Soli. Auf Grund der Günstigerprüfung in seiner Einkommenssteuererklärung hat er jedes Jahr einige tausend Euro zurück bekommen. Diese Jahr hat er allerdings das Problem, dass die Firmenbilanz für das Jahr 2021 noch nicht erstellt ist. D.h. er rechnet damit dass er seine Gewinnbeteiligung für 2021 erst im nächsten Jahr ausgezahlt bekommt. Damit zahlt er auch die KapESt erst nächstes Jahr und dieses Jahr keine. Kann er trotzdem die KapESt in seiner 2022 Steuererklärung angeben, obwohl diese erst im Jahr 2023 gezahlt wird?
Danke für eure Hilfe.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2276 Beiträge, 1265x hilfreich)

Anrechenbare Steuern folgen den Einkünften, von denen sie abgezogen wurden. Werden die Einkünfte 2023 erfasst, gilt dies auch für die anrechenbaren Steuern.

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