Guten Tag,
habe zur Günstigerprüfung soviel verstanden, dass dieses funktioniert, wenn man einen geringeren persönlichen Steuersatz hat, als die Abgeltungssteuer von 25%. Leider konnte ich jetzt keine genaueren Bedingungen ausfindig machen können, in welchen Fällen das möglich ist. Man könnte doch auch ein geringeren Steuersatz haben, wenn man nur Halbtags arbeiten geht und z.B. nur 13000€ im Jahr verdient. Wenn man aber Kapitalerträge von einem vielfachen hat z.B. 50000€ im Jahr würden dann auch bei der Versteuerung des Gewinns dieser geringere Steuersatz herangezogen werden können und es sich dadurch lohnen evtl. nur halbtags zu arbeiten?
Günstigerprüfung funktionsweise
5. Mai 2018
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Frage vom 5. Mai 2018 | 13:52
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Günstigerprüfung funktionsweise
#1
Antwort vom 5. Mai 2018 | 14:16
Von
Status: Unbeschreiblich (34309 Beiträge, 17759x hilfreich)
würden dann auch bei der Versteuerung des Gewinns dieser geringere Steuersatz herangezogen werden können Nö. "Herangezogen" wird der Steuersatz, der auf 63.000 Euro anfällt. Und da dieser leicht über 25 % liegt, würde man auf die 50.000 Euro die 25 % zahlen, denn das ist günstiger für den Steuerzahler.
#2
Antwort vom 6. Mai 2018 | 17:11
Von
Status: Wissender (14907 Beiträge, 4568x hilfreich)
Hallo,
als kleine Ergänzung: Auch mit Günstigerprüfung würden die 13000 Euro nicht höher besteuert als ohne, es schadet also nicht (besser: nur in ganz seltenen Konstellationen) den Antrag zu stellen.
Stefan
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#3
Antwort vom 6. Mai 2018 | 20:52
Von
Status: Unbeschreiblich (49941 Beiträge, 17503x hilfreich)
Zitat:und es sich dadurch lohnen evtl. nur halbtags zu arbeiten?
An dem Gehalt und der Besteuerung des Gehaltes ändert die Günstigerprüfung nichts.
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