Hallo,
ich habe eine Gutschrift für Vermittlungen von Internetdienstleistungen erhalten.
Der Zeitpunkt der Vermittungen war vom 01.01.2004 bis 10.01.2005.
Die Provision für diese Vermittlunge wurden mir bereits im Voraus im Dezember 2004 überwiesen.
Das Rechnungsdatum der Gutschrift war am 10.01.2005.
Zu welchem Jahr muss ich diese Einnahme aus Nebenverdienst (selbständige Tätigkeit) in meiner Einkommenssteuererklärung angeben? Oder kann ich mir das vielleicht sogar aussuchen?
Was ist entscheidend?
Vielen Dank für fachkundigen Rat.
Viele Grüße
Christina
Gutschrift: Überweisung erfolgte 2004, Gutschrift 2005
18. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 18. Januar 2005 | 19:03
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 6x hilfreich)
Gutschrift: Überweisung erfolgte 2004, Gutschrift 2005
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#1
Antwort vom 18. Januar 2005 | 20:17
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
In dem Jahr, in dem Du über den Betrag verfügen kannst. Und das ist 2005.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 18. Januar 2005 | 22:08
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 6x hilfreich)
aber ich kann doch bereits im jahr 2004 über das geld verfügen und mir davon z.b. was kaufen??
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Januar 2005 | 06:29
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Entschuldigung! Ich hatte mich verschrieben, 2004 ist richtig, da in dem Jahr das Geld schon eingegangen ist.
Gruß!
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