Hallo,
habe eine Frage zum Thema Buchhaltung für Selbstständige.
Ich erhalte monatlich eine Gutschrift mit ausgwiesener MwSt von einem anderen Unternehmen.
Da ich aber dem Unternehmen Geld schulde, wird diese Gutschrift direkt für die Tilgung eingesetzt.
Es wurden weder die Schuld (Warenfinanzierung) noch die Gutschriften auf meine Geschäftskonto überwiesen.
Kann ich bzw. muss ich diese Gutschriften als Einnahmen dem Finanzamt melden?
Wenn ja, dann nachträglich...Gibt es hier eventuell konsequenzen beim Finanzamt?
Ich benutze die Ist Versteuerung.
Vielen Liebe Dank für euren Rat
-- Editiert von User am 29. November 2022 09:47
Gutschriften und Buchhaltung
29. November 2022
Thema abonnieren
Frage vom 29. November 2022 | 09:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschriften und Buchhaltung
#1
Antwort vom 29. November 2022 | 09:51
Von
Status: Unparteiischer (9606 Beiträge, 2035x hilfreich)
Zitat :Da ich aber dem Unternehmen Geld schulde, wird diese Gutschrift direkt für die Tilgung eingesetzt.
Und dazu gibt es dann auch einen Beleg? bzw. eine Rechnung?
#2
Antwort vom 29. November 2022 | 14:51
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 50x hilfreich)
Dh der Selbständige schuldet einer Gesellschaft Geld, bekommt aber gleichzeitig auch Honorar, so dass die Werte verrechnet werden oder wie ist das gemeint?
Und die Gutschrift vom Unternehmen (bzw Rechnung des Selbständigen) wurde bislang nicht als Einnahme erfasst??
-- Editiert von User am 29. November 2022 14:52
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#3
Antwort vom 29. November 2022 | 17:11
Von
Status: Junior-Partner (5368 Beiträge, 1277x hilfreich)
Zitat :Kann ich bzw. muss ich diese Gutschriften als Einnahmen dem Finanzamt melden?
Ja.
Zitat :Wenn ja, dann nachträglich...Gibt es hier eventuell konsequenzen beim Finanzamt?
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